Pressemitteilung Stand 05.05.2020 09.30 Uhr

Achtung Wichtige Informationen für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern:

Im Rahmen der Umsetzung der 5. Verordnung vom 02.05.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt unter anderem die Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 27.05.2020 verfügt.

In Umsetzung der Landesverordnung vom 02.05.2020 wird die Schließung folgender Einrichtungen bis einschließlich 27.05.2020 verfügt:

1. Schließung der Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr

Die Stadtverwaltung Gommern schließt für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin. Bitte beachten Sie auch die bisherigen Bekanntmachungen

2. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

Weiterhin bleiben städtische Einrichtungen bis einschließlich 27.05.2020 geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
  • Sportlerheime
  • Jugendclubs
  • Trauerhallen (Friedhof)

3. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

Ebenfalls wird weiterhin bis einschließlich 27. Mai 2020 eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur in begründeten Ausnahmefällen zur Ausbildung in kleinen Gruppen bis zu max. 5 Personen erfolgen. Hierzu ist Rücksprache mit dem Stadtwehrleiter zu nehmen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendfeuerwehren sind bis 27.05.2020 nicht zulässig. Weiterhin sind Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten, zulässig.

4. Schließung der Spielplätze

Die Nutzung und das Betreten der kommunalen Spielplätze weiterhin bis einschließlich 08.05.2020 untersagt!
Gleiches gilt für die Skateranlage am Volkshaus, das Minispielfeld am Hort sowie den Bolzplatz am Rohrteichcenter.
Über eine Öffnung der Spielplätze wird in Abstimmung mit dem Landkreis Jerichower Land bis zum 08.05.2020 entschieden.

5. Schiedsstelle

Die Schiedsstelle der Stadt Gommern wird ab sofort wieder geöffnet. Es hat eine Terminvereinbarung telefonisch zu erfolgen. Für Nachfragen steht Ihnen die Stadt Gommern unter der Tel. 039200/77890 zur Verfügung.

6. Notfallbetreuung in Kita und Schulen

Die Notfallbetreuung in den Kitas, Grundschule und Hort ist auch weiterhin sichergestellt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist in § 14 der 5. Verordnung vom 02.05.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt geregelt und auf der Homepage der Stadt www.gommern.de einsehbar. Bei näheren Fragen, ist die jeweilige Einrichtung zu kontaktieren.

7. Der Campingplatz Dannigkow Am Plattensee bleibt für den touristischen Betrieb bis einschließlich 27.05.2020 geschlossen.

8. Die Stadtbibliothek ist unter Einhaltung der Hygienevorschriften, zu den bisherigen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Ebenfalls wird ab 06.05.2020 im begrenztem Umfang auch die Lesebibliothek in Nedlitz zu den bekannten Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der hygienischen Bestimmungen zur Verfügung stehen.

9. Sportanlagen und Sportstätten

Die Nutzung der kommunalen Sportstätten, insbesondere der Turnhallen und Gebäude bleiben bis 27.05.2020 untersagt. Zulässig sind ausschließlich unter strengen Auflagen gem. § 8 Abs. 1 der 5. Verordnung, der Sportbetrieb (kein Wettkampfbetrieb) im Freien mit max. 5 Personen im Rahmen des Vereinssports. Verantwortlich für die Einhaltungen der hygienischen Vorschriften ist der jeweilige Übungsleiter. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung.

Des Weiteren wird auf die Pflicht zum Tragen einer textilen Barriere (Mund-Nasen-Schutz) in allen Ladengeschäften sowie im öffentlichen Personennahverkehr hingewiesen.

Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an.

Die Maßnahmen ergehen mit Stand 04.05.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt Gommern zu informieren.

Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.


Schulsituation ab dem 4. Mai 2020

pdfDokument (341.26 kB)


Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen Anhalt

pdfErlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration (335.57 kB)


Zahl der COVID-19 Fälle im Landkreis stabil

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist seit mehreren Tagen stabil. Insgesamt gibt es 33 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 27. April 2020 / 10.00 Uhr). Es befinden sich 41 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss derzeit eine Person behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 25 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Pressemitteilung Stand 21.04.2020 16.30 Uhr

Achtung Wichtige Informationen:

Mit heutigem Datum hat die Landesregierung mit der Verordnung zur Änderung der 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt folgendes angeordnet:

1. Jeder Benutzer des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr), d. h. die Nutzer von Bussen und Bahnen haben eine textile Barriere (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen!

2. In jeglichen geöffneten Ladengeschäften ist eine textile Barriere (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen!

Als ausreichend für die textile Barriere, die Mund und Nase zu bedecken hat, sind u.a. selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher und ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.

Für die Beschaffung eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes hat jeder Bürger selber Sorge zu tragen.

Leider kann Ihnen die Stadt keinen geeigneten Mund-Nase-Schutz zur Verfügung stellen.

Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern