Notbetreuung in den Kitas und Schulen im Landkreis gesichert / Pressemitteilung 014/20

Im Jerichower Land sind entsprechend der Weisung des Landes Sachsen-Anhalt seit Montag, 16. März 2020 alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft geschlossen. Landrat Dr. Steffen Burchhardt hat heute in einer gemeinsamen Beratung mit den Einheitsgemeinden und den Trägern der Einrichtungen die Umsetzung der Maßnahme für den Landkreis erörtert – mit dem Ergebnis, dass alle Einrichtungen im Kreis geöffnet bleiben und eine entsprechende Notbetreuung organisiert wird.

Am Dienstag, 17. März, gibt es noch eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Ab Mittwoch, 18. März 2020 gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden dann Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt.

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind. Ein entsprechendes Formular wird vom jeweiligen Einrichtungsträger zur Verfügung gestellt.

Alle Eltern die beispielsweise in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.