Kreisverwaltung lockert Einschränkungen zum Publikumsverkehr

kreisverwaltungAb Montag, 11. Mai 2020 wird der Publikumsverkehr in allen Ämtern der Kreisverwaltung für wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder eingeschränkt möglich sein. Grundvoraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung. „Wir haben in den letzten Tagen Vorkehrungen getroffen, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch unsere Mitarbeiter entsprechend zu schützen. Unser Ziel ist es mit Bedacht und Schritt für Schritt zum gewohnten Alltag zurückzukehren, ohne die Gefahr einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus aus dem Blick zu verlieren“, erklärt Landrat Dr. Steffen Burchhardt die Vorgehensweise der Verwaltung.

Um zu gewährleisten, dass sich möglichst wenige Bürger in der Verwaltung begegnen, ist eine vorherige Absprache der Termine notwendig. Erfahrungsgemäß verringern sich damit auch die Wartezeiten erheblich, da sich das Arbeitsaufkommen besser vorhersagen und damit organisieren lässt. Die Termine können telefonisch, via E-Mail oder in manchen Bereichen auch über eine Online-Terminvergabe vereinbart werden. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen der Kreisverwaltung sind auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.lkjl.de/de/struktur.html abrufbar. Auch der Besuch des Kreis- und Stadtarchivs ist nach terminlicher Vorabsprache möglich.

Vor Ort finden die Termine unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln statt. Neben fest installiertem Glasschutz an hochfrequentierten Arbeitsplätzen und Abstandsmarkierungen stehen Desinfektionsmittel für die Händehygiene bereit. Insgesamt gibt es aktuell 33 nachgewiesene Erkrankungen im Kreis, wovon 25 als mutmaßlich genesen gelten. Seit dem 23. April 2020 wurden keine Covid-19 Erkrankung mehr im Jerichower Land registriert. „Aufgrund der geringen Anzahl von Infizierten in unserem Landkreis verzichten wir auf eine Maskenpflicht in unseren Häusern, sowohl für Besucher als auch für unser Personal“, ergänzt Landrat Burchhardt. Allerdings wird das Tragen eines Mundschutzes in geschlossenen Räumen empfohlen, solange die generelle Tragepflicht in allen Geschäften und dem ÖPNV gilt. Den Mitarbeitern der Kreisverwaltung werden die Schutzmasken zur Verfügung gestellt. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und meinen Kollegen für den bisherigen Einsatz. Ihnen ist es zu verdanken, dass viele Leistungen der Kreisverwaltung auch in dieser schwierigen Zeit abgesichert werden konnten“, so das Fazit des Landrates.

Außerdem darf der Unterricht in der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule nach der neuen Verordnung des Landes wieder in kleinen Gruppen stattfinden. Hierzu werden im Moment die entsprechenden Vorkehrungen getroffen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die genaue Vorgehensweise direkt informiert. Bis dato wird der Ausfall der Präsenzstunden teilweise mit digitalem Unterricht überbrückt.

Die Sporthallen und Sportplätze in Trägerschaft des Landkreis Jerichower Land müssen hingegen noch bis auf weiteres geschlossen bleiben.


Spielplätze ab 8. Mai wieder geöffnet

Ab Freitag, 8. Mai 2020 sind im Landkreis Jerichower Land alle Spielplätze wieder zur Nutzung freigegeben. Das Betreten der Plätze ist allerdings ausschließlich Kindern bis zum vollendeten 13. Lebensjahr gestattet und die Nutzung des Spielplatzes in Gruppen von mehr als fünf Kindern untersagt. Außerdem müssen die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

Zwischen mehreren Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern sicherzustellen. Die Nutzung des Spielplatzes ist nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Die Begleitpersonen sind dazu angehalten, möglichst abseits des Spielplatzes ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die mitgebrachten Spielsachen nicht untereinander ausgetauscht werden. Begleitpersonen und Kinder, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, dürfen die Spielplätze nicht nutzen.

Die jeweiligen Begleitpersonen haben für die Einhaltung der Regelungen eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Die Verhaltensregeln werden auf dem Gelände des Spielplatzes ausgehängt. Die örtlich zuständige Stadt oder Gemeinde kann weitere Beschränkungen für die Spielplatznutzung festlegen und bei Regelverstößen entsprechende Platzverweise aussprechen.

Die Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen nach § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2020 wurde heute im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und kann auf der Website des Landkreises unter https://bit.ly/2Wvuxcq eingesehen werden.


Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert

Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die bisher noch geschlossen sind, können öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Neben dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist es auch notwendig, dass wir schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in unserem Land zurückkehren. Dem dienen die heute beschlossenen Erleichterungen. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh. Die Pandemie ist nicht überwunden. Daher bitte ich alle Menschen in unserem Land: Halten Sie sich weiter an bestehende Auflagen.“

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte, es sei ihr wichtig, dass den Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenheime und ihren Angehörigen eine Perspektive aufgezeigt werde. Das Ministerium unterstütze die geplante Besuchsregelung und stelle den Einrichtungen Mund-Nasen-Schutz bereit, damit auch Besucherinnen und Besucher ausgestattet werden können. Wenn es aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sei, könnten die Seniorenheime die Besuchserlaubnis einschränken.

Statt nur zu zweit, darf man sich künftig mit bis zu fünf Personen treffen. Die bisher gültigen scharfen Kontaktbeschränkungen, nach denen jedes Verlassen der Wohnung eines triftigen Grundes bedurfte, werden aufgehoben. Die Maskenpflicht in Ladengeschäften und in Bussen und Straßenbahnen bleibt bestehen. Sie gilt künftig aber erst für Kinder ab sechs Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist. Unberührt bleibt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.

Haseloff und Grimm-Benne betonten, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt sei es möglich, die Beschränkungen der vergangenen Wochen weiter zurück zu nehmen. Zudem sei Sachsen-Anhalt das Land mit der zweitniedrigsten Verbreitungsrate des Coronavirus. Beide verbanden das jedoch mit einem eindringlichen Appell an die Selbstverantwortung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter: „Wichtig ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“ Es müsse gelingen, Infektionsketten weiter zu unterbinden.

Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben. Spielplätze dürfen ab 8. Mai wieder benutzt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.

Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden. Gesundheitsministerin Grimm-Benne: „Das stärkt auch die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.“

Zudem strebt die Landesregierung unter Voraussetzungen wie einem weiter günstigen Infektionsgeschehen die Öffnung der Gastronomie zum 22. Mai an.

Weitere Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.


Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

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Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist weiterhin unverändert. Insgesamt gibt es 33 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 04. Mai 2020 / 10.00 Uhr). Es befinden sich 21 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss derzeit eine Person behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 25 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.