Ministerin wendet sich vor Ostertagen an Bevölkerung

Magdeburg. Mit einem Offenen Brief hat sich Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne zu Beginn der Osterferien an die Sachsen-Anhalter und Sachsen- Anhalterinnen gewendet. Viele Fragen erreichen in diesen Tagen das Ministerium. Häufig geht es darum, was vor dem Hintergrund der geltenden Beschränkungen erlaubt ist und was nicht. Die Ministerin beantwortet dazu Fragen zu Themen wie Familien-Besuch und Osterausflug. Besuche bei den Eltern seien möglich, auch ein Osterspaziergang. Aber: „Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Machen Sie mit! Lassen Sie uns Solidarität zeigen, indem wir Abstand halten“, bittet sie.

Das Osterfest stehe vor der Tür und damit wachse die Vorfreude auf ein langes Wochenende, das wir in normalen Zeiten bei unseren Familien verbringen. Leider trübe in diesem Jahr die Zahl der Menschen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, unsere Vorfreude auf die gemeinsamen Stunden, so die Ministerin.

„Umso dankbarer bin ich, welche Solidarität und Kreativität im Umgang mit der Corona-Virus an den Tag gelegt wird. Nachbarschaftsinitiativen sorgen dafür, dass Risikogruppe wie die älteren Menschen mit Lebensmitteln versorgt werden. Gemütliche Restaurants stellen kurzerhand um und liefern ihre Essen aus. Viele Menschen nähen kunterbunte Masken. Und: Die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte, die Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Erzieherinnen und Erzieher beweisen Tag für Tag Ihre Unentbehrlichkeit. Sie alle haben unsere uneingeschränkte Anerkennung verdient!“, betont die Ministerin.

Fragen und Antworten gibt es online unter www.ms.sachsen-anhalt.de

In dem Brief heißt es:

„Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Osterfest steht vor der Tür und damit wächst die Vorfreude auf ein langes Wochenende, das wir in normalen Zeiten bei unseren Familien verbringen. Leider trübt in diesem Jahr die Zahl der Menschen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, unsere Vorfreude auf die gemeinsamen Stunden.

In Sachsen-Anhalt sind fast 1.000 Menschen mit dem Coroanvirus infiziert. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg z. B. durch Husten, Niesen kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union verdeutlicht, dass die Situation sehr ernst ist und es um Leben und Tod geht. Unser aller Ziel muss es sein, die Infektionskurve deutlich abzuflachen. Dazu ist es erforderlich, dass jede und jeder Einzelne seine und ihre direkten Kontakte auf das Allernotwendigste begrenzt.

Um zu verhindern, dass sich das Corona‐Virus schnell ausbreitet, hat die Landesregierung einschneidende Maßnahmen verabschiedet. Wir wissen um die großen Herausforderungen, die damit verbunden sind – kaum ein Bereich in unserem Alltag ist nicht betroffen.

Umso dankbarer bin ich, welche Solidarität und Kreativität im Umgang mit der Corona-Virus an den Tag gelegt wird. Nachbarschaftsinitiativen sorgen dafür, dass Risikogruppe wie die älteren Menschen mit Lebensmitteln versorgt werden. Gemütliche Restaurants stellen kurzerhand um und liefern ihre Essen aus. Viele Menschen nähen kunterbunte Masken. Und: Die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte, die Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Erzieherinnen und Erzieher beweisen Tag für Tag Ihre Unentbehrlichkeit. Sie alle haben unsere uneingeschränkte Anerkennung verdient!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aus meinen vielen Gesprächen weiß ich, dass die anstehenden Ostertage viele Fragen aufwerfen, was im Licht des Infektionsschutzes noch möglich ist und was lieber unterbleiben sollte.
Bevor Sie unten die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Osterfest finden, lassen Sie mich betonen: Es ist schwer, eine Zeit lang nicht die Menschen sehen zu können, die einem am meisten bedeuten. Doch: Sie helfen momentan ihren Lieben am besten, wenn Sie auf möglichst viele Kontakte verzichten. Insbesondere ältere Menschen gehören zur Risikogruppe und sollten daher besonders vor einer Infektion geschützt werden. Die eingeleiteten Maßnahmen sollen niemanden zu Hause einsperren. Aber: Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Machen Sie mit! Lassen Sie uns Solidarität zeigen, indem wir Abstand halten.
Bleiben Sie behütet und gesund!

Ihre Petra Grimm-Benne“


Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Osterfest:

Darf ich meine Familie noch besuchen?
Der Besuch der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie der Angehörigen, insbesondere der (Schwieger-)Eltern, der Kinder und der Großeltern ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind aus familiären Gründen weiter zulässig. Reisende aus anderen Bundesländern sollten beachten, dass in ihren Ländern gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen wurden.

Steht einem Osterspaziergang oder dem Ostereiersuchen etwas im Wege?
Ein Osterspaziergang an frischer Luft tut gut und bleibt möglich, sofern Sie im Kreis der Familie / Angehörigen des eigenen Hausstandes, alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden 3 Person, z.B. einer Freundin unterwegs sind. Achten Sie darauf, dass Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängerinnen und Spaziergängern halten.

Ist die Ostereiersuche noch erlaubt?
Die Ostereiersuche im eigenen Garten ist selbstverständlich erlaubt. Da es beim Verstecken und Suchen von Ostereiern im Öffentlichen Raum allerdings schnell zu größeren Ansammlungen kommen kann und im Eifer des Geschehens das Abstandsgebot nicht eingehalten wird, bitten wir Sie im Moment davon Abstand zu nehmen.

Sind Osterausflüge möglich?
Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt; dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen werden. Familienbesuche sind aber weiterhin möglich. Wir möchten grundsätzlich empfehlen, an Stelle des Ausflugs bspw. aus Magdeburg in Richtung Harz einen Spaziergang oder eine Fahrradtour vor der Haustür zu unternehmen, sofern keine kommunalen Regelungen dagegensprechen. Andernfalls müssen Sie gegenüber der Polizei den Grund Ihrer Reise glaubhaft machen.

Kann ich eine Motorradtour unternehmen?
Motorradausflüge z.B. durch die Harzer Berge werden als Freizeitreisen gewertet, die derzeit leider nicht möglich ist. Bitte verschieben Sie derartige Ausflüge auf einen späteren Zeitpunkt. Wer aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen eine Fahrt mit dem Motorrad unternimmt, kann dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

Darf ich noch picknicken und grillen?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt. Auf dem Privatgrundstück kann im Kreis der Kernfamilie weiter gegrillt werden. Auf gemeinschaftliches Grillen mit den Nachbarn ist zu verzichten.

Können meine Kinder mit anderen Kindern Fußballspielen?
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen öffentliche und private Sportanlagen, Fußballund Bolzplätze nicht betreten werden. Ballsport und Bewegung sind aber weiterhin auch an der frischen Luft möglich – jedoch nur in der Familie oder mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört, also einem Freund oder einer Freundin.

Darf ich noch gärtnern?
Ja, gärtnern tut der Seele gut. Sie können zu Ostern im Schrebergarten oder im Garten vor Tür den Frühling genießen. Zu nicht-touristischen Zwecken und zur Pflege der Parzellen können Dauercamper auch die Campingplätze zu nutzen, soweit der Betreiber des Platzes nicht komplett geschlossen hat. Lediglich Besitzern von Feriengrundstücken ist es untersagt, ihren Zweitwohnsitz zu nutzen.

Finden noch Ostergottesdienste statt?
Zum Schutz vor Neuinfektionen ist es in diesem Jahr nicht möglich, Seite an Seite mit den anderen Gemeindemitgliedern den Ostergottesdienst in der Kirche zu feiern. Viele Kirchen haben es aber geschafft, mit Gottesdiensten im Fernsehen, im Radio und im Internet viele Menschen zu erreichen. Dies wird ganz sicher auch zu Ostern der Fall sein.


Neuerung bei Notfallbetreuung und Erweiterung der Beratungsangebote für Familien

Mit Inkrafttreten der 3. SARS-CoV-2-EindV am 03.04.2020 sind nun auch Kinder von der Schließungsverfügung der Kindertagesstätten und Schulen ausgenommen, die zur Sicherung des eigenen Wohls und ausschließlich auf Veranlassung des Jugendamtes eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen. Diese sogenannte Notbetreuung war zuvor ausschließlich Kindern vorbehalten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Das Jugendamt hat die Verordnungsänderung entsprechend angepasst. Unter der Rubrik Allgemeinverfügungen, Verordnungen und Dokumente kann das neue Formular "Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land" abgerufen werden.

Generell ist festzustellen, dass die Notbetreuung bisher in geringem Umfang genutzt wird. Mit Stand 30.03.2020 wurden 333 Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Horten betreut. Dies entspricht bei 6.463 Kindern während der Regelbetreuung, einer Betreuungsquote von 5,15 %. Durch die nunmehrige Ausweitung der Anspruchsberechtigungen kann mit einer weiteren Erhöhung der Betreuungsquote gerechnet werden.

Durch die Schließungen der Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Jerichower Land, sowie der durch die Landesregierung erlassenen Kontaktsperre, werden Familien aktuell vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Permanente räumliche Nähe kann zu Konflikten führen und den Familienfrieden nachhaltig stören. In solchen Situationen ist es ratsam, pädagogischen Rat zur Konfliktbewältigung in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht zu den Angeboten sowie Hinweise zur Bewältigung des Alltags sind auf der Informationsseite http://www.lkjl.de/de/informationen-fuer-kinder-eltern-und-jugendliche.html des Landkreises Jerichower Land abrufbar.


Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze öffnen wieder

Die seit dem 24. März 2020 geschlossenen Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze im gesamten Landkreis werden in Hinblick auf die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen (3. SARS.-CoV-2-EindV) und die dauerhafte Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie die derzeitig geringe Anzahl von infizierten Personen im Jerichower Land ab dem 07. April 2020 wieder geöffnet. Die Kreisverwaltung behält sich vor, aufgrund einer täglichen Neubewertung der aktuellen Corona-Lage, die Wertstoffhöfe und die Grünabfallsammelplätze erneut zu schließen.

Die Anlieferung von Abfällen ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • 07. April bis einschließlich 09. April 2020 / 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • 11. April 2020 geschlossen
  • ab 14. April 2020 zu den regulären Öffnungszeiten

Bei der Nutzung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze müssen diverse Einschränkungen beachtet und die aktuell geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. So sind die Bürgerinnen und Bürger unter anderem aufgefordert solange in ihren Fahrzeugen zu bleiben, bis sie vom zuständigen Personal zur Entsorgung aufgefordert werden. Die detaillierten Handlungsempfehlungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de hinterlegt.

pdfHandlungsempfehlungen Grünabfallsammelplätze (134.08 kB)
pdf Handlungsempfehlungen Wertstoffhöfe (242.62 kB)


Verlängerung der Kontaktsperre

pdfEindämmungsverordnung (6.59 MB)


20 Personen im Landkreis mit Corona-Virus infiziert

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist am Dienstag, 31. März 2020 auf 20 Personen angestiegen (Stand: 16.00 Uhr). Einer der Neuerkrankten zeigt einen schweren Verlauf und muss stationär behandelt werden. Es befinden sich 121 Personen in häuslicher Quarantäne. Sieben COVID-19-Fälle konnten inzwischen symptomfrei aus der häuslichen Isolierung entlassen werden.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.