Achtung Wichtige Information / Pressemitteilung (17.03.2020 Stand 11.25Uhr)

Im Rahmen der weiteren Vorsorge und Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wird die Landesregierung sicher im Laufe des heutigen Tages weitere Regelungen treffen auf Empfehlung der Bundesregierung. Dies wird wahrscheinlich folgen Inhalt haben:

  1. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

  2. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

    • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
    • Spielplätze.
  3. Verboten werden

    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  4. Zu erlassen sind

    • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
    • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
    • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
    • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
    • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Notbetreuung in den Kitas und Schulen im Landkreis gesichert / Pressemitteilung 014/20

Im Jerichower Land sind entsprechend der Weisung des Landes Sachsen-Anhalt seit Montag, 16. März 2020 alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft geschlossen. Landrat Dr. Steffen Burchhardt hat heute in einer gemeinsamen Beratung mit den Einheitsgemeinden und den Trägern der Einrichtungen die Umsetzung der Maßnahme für den Landkreis erörtert – mit dem Ergebnis, dass alle Einrichtungen im Kreis geöffnet bleiben und eine entsprechende Notbetreuung organisiert wird.

Am Dienstag, 17. März, gibt es noch eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Ab Mittwoch, 18. März 2020 gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden dann Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt.

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind. Ein entsprechendes Formular wird vom jeweiligen Einrichtungsträger zur Verfügung gestellt.

Alle Eltern die beispielsweise in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.


Aktuelle Entwicklung zum Corona-Virus / Pessemitteilung COVID-19 (013/20)

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt ist übers Wochenende auf 60 Fälle angestiegen. Im Landkreis Jerichower Land gibt es bis heute unverändert einen bestätigten Covid-19-Fall. Aktuell befinden sich 44 Personen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt wurden bisher 100 Personen einer Diagnostik unterzogen. Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verzögern und die potentielle Ansteckungsgefahr der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu minimieren, hat Landrat Dr. Steffen Burchhardt heute mehrere Maßnahmen für das Jerichower Land festgelegt.

Um alle Fragen beantworten zu können, hat die Kreisverwaltung eine Beratungshotline unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. „Ich hoffe sehr auf das Verständnis der Bevölkerung und baue auf das Mitwirken jedes Einzelnen. Auch wenn diese Maßnahmen starke Einschnitte in unseren gewohnten Alltag bedeuten, so sind sie doch dringend notwendig“, erklärt Burchhardt.

Folgende Festlegungen wurden getroffen:

Kreisverwaltung schränkt Publikumsverkehr ein

Ab Dienstag, 17. März 2020 wird der Publikumsverkehr in allen Ämtern der Kreisverwaltung eingeschränkt. Terminvereinbarungen sind nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen der Kreisverwaltung sind auf der Internetseite des Landkreises unter „Politik und Verwaltung / Kreisverwaltung /Struktur" zu finden.

Öffentliche Einrichtungen sowie Sporthallen und Sportplätze werden geschlossen

Von der Schließung aller Bildungseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt sind auch die Kreisvolkshochschule und die Kreismusikschule betroffen. Diese stellen voraussichtlich bis einschließlich 13. April 2020 den Unterrichtsbetrieb ein. Das Kreismuseum und das Kreis- und Stadtarchiv bleiben ebenfalls für den Besucherverkehr geschlossen.

Auch alle Sporthallen und Sportplätze in Trägerschaft des Landkreis Jerichower Land werden mit sofortiger Wirkung geschlossen. Selbige Vorgehensweise hat Landrat Dr. Steffen Burchhardt als Empfehlung an die Gemeinden ausgegeben.

Schuleingangsuntersuchungen verschoben

Die Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes werden bis auf Weiteres nicht stattfinden. Über die neuen Termine werden die Eltern zu gegebener Zeit informiert.

Eine Übersicht zu allen abgesagten Veranstaltungen und Terminen der Kreisverwaltung werden auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de unter „Informationen zum Corona-Virus“ veröffentlicht.


Pressemitteilung COVID-19 (16.03.2020)

Achtung Wichtige Informationen für das Stadtgebiet Gommern:

„Maßnahmen der Stadt Gommern im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Corona-Virus); Verhinderung bzw. Eindämmung einer weiteren Ausbreitung (Stand: 16.03.2020)

In Umsetzung und in Anlehnung an den Beschluss der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt zu COVID-19 vom 13. März 2020 ergehen folgende Maßnahmen:

  1. Schließung der Kindertagesstätten (Kitas) und Hort sowie die allgemeinbildenden Schulen ab dem 16. März 2020.
    Die Kitas, der Hort und Schulen bleiben grundlegend ab dem 16. März 2020, zunächst bis zum 13. April 2020, geschlossen.

    Nur für Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehendes Elternteil in einem Bereich arbeiten/arbeitet, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur notwendig ist, wird ab dem 17. März 2020 eine Notbetreuung angeboten.

    Hierunter fallen insbesondere:

    • der Gesundheits- und Arzneimittelversorgung
    • der Pflege
    • der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
    • des Justiz- und Maßregelvollzuges
    • der Landesverteidigung
    • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • der Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
    • der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
    • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Transportwesen)
    • der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
    • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

    Notbetreuung in den Kindertagesstätten ist für die Anspruchsberechtigen sichergestellt. Nähere Informationen sind in der jeweiligen Kindertagesstätte zu erfragen.

    Für Grundschule und Hort gilt dies gleichermaßen.

    Bei der Anmeldung Ihres Kindes zur Notbetreuung mittels eines Formulares müssen Sie nachweisen, dass Sie zum o. g. Personenkreis gehören und Ihr/e Kind/er nicht betreuen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zugang zur Notbetreuung zur Gewährleistung des Zwecks der Maßnahme sehr restriktiv gehandhabt wird und eine Einzelfallentscheidung ist. Die erforderlichen Formulare sind in den jeweiligen Einrichtungen erhältlich.

  2. Schließung der Stadtverwaltung Gommern ab dem 18.03.2020

    Ab dem 18.03.2020 schließt die Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin.

  3. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

    Ab dem 18. März, zunächst bis zum 13. April 2020, bleiben städtische Einrichtungen geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

    • Dorfgemeinschaftshäuser
    • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
    • Sportlerheime

    Daneben sind von Schließungen weiterhin betroffen:

    • Jugendclubs
    • Bibliotheken
    • Trauerhallen (Friedhof)
    • Städtische Sportstätten bzw. Sportanlagen
  4. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

    Ab dem 18. März, zunächst bis zum 13. April, wird eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur im Einzelfallentscheidung erfolgen oder zu Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten.

    Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an. Die getroffenen Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden, von der WHO festgestellten Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen.

    Die Maßnahmen ergehen mit Stand 16.03.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Hompage der Stadt Gommern und in den sozialen Netzwerken zu informieren.

    Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

  5. Folgende Veranstaltungen sind abgesagt bzw. untersagt:

    • Jegliche Art der Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
    • MDR-Frühlingserwachen am 18.04.2020
    • Einweihung Dorfgemeinschaftshaus Dornburg am 21.03.2020
    • Bürgerinformationsveranstaltung Ortsumgehung B 184 am 02.04.2020
    • BIWAK in Vehlitz am 3.04.202 bis 05.04.2020

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern