Erläuterung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Großveranstaltungen)

Die Staatskanzlei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 9.3.2020 fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten bleiben. Grundlage ist der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.4.2020.

Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.

Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt.

Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.


Schulen in Sachsen-Anhalt starten am 23.04. mit Prüfungsvorbereitungen / Tullner: Zeitpläne für Abschlussprüfungen bleiben erhalten

Die Schulen in Sachsen-Anhalt beginnen am kommenden Donnerstag (23.04.) mit den Prüfungsvorbereitungen. Dazu werden alle Schulen, in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen.

Dies gilt für:

Sekundarstufe I

Jahrgangsstufen 9 und 10 der Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte, der Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte, der Förderschulen für Körperbehinderte, der Förderschulen mit Ausgleichsklassen, der Sekundarschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Gesamtschulen

Sekundarstufe II

Abschlussjahrgangsstufe der Qualifikationsphase der Gymnasien, der Gesamtschulen, der beruflichen Gymnasien

Berufliche Abschlüsse

Abschlussklassen der Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, Einjährige und mehrjährige Berufsfachschulen, Gesundheitsfachberufe, Fachoberschulen, Fachschulen;

Auch Auszubildende in dualen Berufen mit Blockunterricht können aufgenommen werden, wenn es schulorganisatorisch möglich ist.

Der prüfungsvorbereitende Unterricht wird schulintern organisiert und wird auf die entsprechenden Prüfungsfächer der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die Organisation für die Abschlussjahrgangsstufe des Abiturs konzentriert die verbleibende Zeit auf den Notenschluss und eine fokussierte Prüfungsvorbereitung in den schriftlichen Prüfungsfächern.

Zusätzlich werden weiterhin die Notbetreuung vorgehalten sowie Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler angeboten, die die Schulen derzeit noch nicht besuchen können. Ein entsprechender Erlass wurde gestern an alle Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.

„Wir gehen einen ersten behutsamen Schritt bei der Schulöffnung und sichern damit die Prüfungen im Interesse aller Schülerinnen und Schüler ab. Es werden daher reguläre Abschlüsse vergeben. Gleichzeitig können wir, aufgrund der geringen Schülerzahlen an den jeweiligen Schulen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam mit den Schulträgern gewährleisten“, sagte Bildungsminister Marco Tullner. Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen wie geplant am 04. Mai, Prüfungen für den Realschulabschluss starten am 11. Mai.

Die Schulen sind angehalten sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, die die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes vorsieht einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise der Mindestabstand von 1,5m. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten werden die Gruppengrößen angepasst. Darüber hinaus wurden Hygiene- und Reinigungspläne erstellt. Den Schulen werden darüber hinaus Schutzmasken und Desinfektionsmittel als Grundversorgung zur Verfügung gestellt.
„Ich bin Ministerin Grimm-Benne sehr dankbar, dass wir den Schulen die entsprechenden Materialien zur Verfügung stellen können. Gemeinsam mit den Schulträgern nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst“, erklärte Bildungsminister Tullner.

Die Planung des Einsatzes der Lehrkräfte wird durch die jeweiligen Schulleitungen organisiert. Der Einsatz von Lehrkräfte, die selbst ein erhöhtes Risiko für eine Infektion tragen, soll möglichst vermieden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Der arbeitsmedizinische Dienstleister für pädagogisches Personal des Landes steht dafür ab dem 20. April 2020 zur Verfügung.

Die schwierigen Bedingungen der Prüfungsvorbereitung durch die Schulschließung sollen berücksichtigt werden, in dem die Lehrkräfte ausdrücklich zur Ausübung ihres pädagogischen Ermessens ermutigt werden.

Am dem 04. Mai wird die Beschulung auf abschlussrelevante Jahrgänge des kommenden Schuljahres ausgeweitet.


Kinderschutz in Corona-Zeiten: „Im Zweifel das Jugendamt einschalten“

Geschlossene Schulen und Kitas, Kontaktverbote, gestresste Familien: Von den drastischen Einschränkungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie sind viele Kinder und Jugendliche im Landkreis Jerichower Land betroffen. Darauf weist das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land hin – und appelliert an Eltern, Angehörige und Nachbarn, beim Thema Kindeswohl genau hinzuschauen. „Zwar schweißt die Corona-Lage viele Familien zusammen. Eltern und Kinder verbringen mehr Zeit miteinander. Aber es kann auch passieren, dass Konflikte jetzt schneller eskalieren und Kinder Gewalt oder Verwahrlosung erleben“, sagt der Leiter des Fachbereiches Kinder – Jugend – Familie, Dr. Ralph Focke. Ein besonderes Risiko gebe es in Familien, in denen psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme eine Rolle spielten.

„Klar ist: Das Jugendamt ist auch weiterhin voll erreichbar. Wir gehen jedem Hinweis nach“, betont der Fachbereichsleiter. Unter der Telefonnummer 03921/949 5100 können sich Eltern melden, die von der aktuellen Situation überfordert sind und Hilfe brauchen. Auch wer den Verdacht hat, dass Kinder leiden oder Angst vor ihren Eltern haben, kann dort anrufen. Es sei jedoch unbedingt zum „Double-Check zu raten“: Kreischende Geschwister, Getrampel auf dem Boden oder laute Musik in der Nachbarswohnung seien noch lange kein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung. Aber wenn die Kinder selbst um Hilfe rufen oder die Eltern sagen: ´Ich packs nicht mehr‘, dann sollte man das Jugendamt einschalten – oder im äußersten Fall die Polizei.

Die Corona-Pandemie stelle dabei auch das Jugendamt selbst vor neue Herausforderungen. So seien Sozialarbeiterinnen und Familienhelfer meist in getrennten Teams unterwegs, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Auch Atemschutzmasken seien wichtig. „Entscheidend ist, dass der Kontakt zu Familien, die bereits vom Jugendamt betreut werden, nicht abreißt. Wo das Kindeswohl einmal in Gefahr war, gehen wir auch jetzt regelmäßig in die Familien, um sicherzustellen, dass es den Kindern gut geht“, berichtet Lena Böttcher vom Sozialen Dienst des Jugendamtes. Um bei den Hausbesuchen die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, gehe das Jugendamt auch neue Wege. So kämen verstärkt Video-Chats zum Einsatz, Gespräche würden teils an der Fensterscheibe geführt. „Aber am Face-to-Face-Kontakt zum Kind führt kein Weg vorbei. Das Wohl der Kinder hat für das Jugendamt auch unter widrigen Umständen allerhöchste Priorität.

Bislang sei allerdings noch unklar, ob die Corona-Krise zu deutlich mehr Notrufen beim Jugendamt führe. „Es sind oft die Pädagoginnen und Pädagogen in Schulen und Kitas, die sich mit Verdachtsfällen bei uns melden. Aber die sehen die Kinder und Jugendlichen aktuell ja nicht. Stattdessen könnte es aber zu mehr Meldungen von Nachbarn, Verwandten oder Bekannten kommen“, so Dr. Focke.

Im vergangenen Jahr bekam das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land 123 Hinweise auf mögliche Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kümmert sich dabei um jeden einzelnen Fall. 31 Fälle stuften die Mitarbeiter 2019 als so alarmierend und schwerwiegend ein, dass sie die Kinder und Jugendlichen aus Familien herausholen mussten, um sie zu schützen. In der aktuellen Krise wird besonders deutlich, wie wichtig die Arbeit der Jugendämter ist. Der Kinderschutz leistet eine unverzichtbare Aufgabe in der Gesellschaft – so wie etwa auch die Krankhäuser, die Polizei und die Feuerwehr.


Telefonische Erreichbarkeit von Beratungsstellen und Ansprechpartnern für Familien im Jerichower Land

pdfBeratungsstellen im Überblick (154.26 kB)


Insgesamt zwei Covid-19 Fälle in Biederitzer Pflegeheim

Nachdem am Freitag, 03. April 2020 in einer stationären Pflege-Einrichtung in Biederitz ein Covid-19-Fall festgestellt wurde, liegen dem Gesundheitsamt nun alle 80 Testergebnisse von den Bewohnern und dem Pflegepersonal vor. Bis auf einen weiteren bestätigten COVID-19-Fall sind alle anderen Testergebnisse negativ. Bei dem zweiten Fall handelt es sich um eine Frau, die derzeit in der HELIOS-Klinik Jerichower Land in Burg behandelt wird.

„Die Umsetzung der eng abgestimmten Hygienemaßnahmen zwischen der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt wurden gestern, 06. April 2020 noch einmal von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung kontrolliert. So wurden unter anderem die seit 17. März 2020 in der Einrichtung geltenden Kontakt- und Betretungsbeschränkungen weiter verschärft und eine Mundschutzpflicht für das gesamte Personal festgelegt“, erläutert Amtsarzt Dr. Henning Preisler die aktuelle Lage.

In Pflegeheimen leben viele Menschen, die zur Risikogruppe für SARS-CoV-2 gehören. Sie sind in der Regel hochaltrig und leiden oft unter Vorerkrankungen. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungshäufungen mit schweren Verläufen. „Es ist dringend erforderlich, dass Pflegeeinrichtungen bei einem Verdacht auf COVID-19 umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen, um die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch das Personal bestmöglich schützen zu können“, appelliert Landrat Dr. Steffen Burchhardt.