Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Sie haben wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->
Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 02.02.2025 versandt.
Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.
Ab dem 13.01.2025 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 19.02.2025 (12:00 Uhr).
Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt (Lieferung der Stimmzettel erfolgt nach dem 30.01.2025, wahrscheinlich nicht vor dem 06.02.2025), sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.
Das Portal schließt am 19.02.2025 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 19.02.2025 (12:00 Uhr) bis 21.02.2025 (15:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.