Photovoltaikpark Leitzau/Hohenlochau

Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikpark Leitzau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau gem. § 8 Abs. 3 und § 12 BauGB beschlossen. Für die in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, auf den Flurstücken 15/1, 15/2, 21/3, 21/4 und 21/5 der Flur 4 in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" aufgestellt werden. Der gesamte Geltungsbereich, bestehend aus zwei Teilflächen, erstreckt sich über ca. 21,5 ha.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes (7. Änderung) nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Lageplanentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

07.08.2024 bis 21.08.2024

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

Gebietsabgrenzung