Pressemitteilung Stand (20.03.2020 10:00 Uhr)

Achtung: Wichtige Informationen für das Stadtgebiet Gommern:

Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung vom 17.03.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt unter anderem die Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 19.04.2020 verfügt.

Im Rahmen der Verfügung der Stadt Gommern vom 16.03.2020 zu „Maßnahmen der Stadt Gommern im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Corona-Virus); Verhinderung bzw. Eindämmung einer weiteren Ausbreitung wurde die Schließung kommunaler Einrichtungen bis zum 13.04.2020 verfügt.

In Umsetzung der Landesverordnung vom 17.03.2020 wird die Schließung folgender Einrichtungen bis einschließlich 19.04.2020 verfügt:

1. Schließung der Stadtverwaltung Gommern ab dem 18.03.2020

Die Stadtverwaltung Gommern schließt für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin.

2. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

Ab dem 18. März, zunächst bis einschließlich 19. April 2020, bleiben städtische Einrichtungen geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
  • Sportlerheime
  • Jugendclubs
  • Bibliotheken
  • Trauerhallen (Friedhof)
  • Städtische Sportstätten bzw. Sportanlagen

3. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

Ab dem 18. März, zunächst bis einschließlich 19. April, wird eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur mit Einzelfallentscheidung erfolgen oder zu Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten.

Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an. Die getroffenen Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden, von der WHO festgestellten Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen.

Die Maßnahmen ergehen mit Stand 20.03.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt Gommern und in den sozialen Netzwerken zu informieren.

Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.