Sonderöffnung KfZ-Zulassung für Gewerbetreibende

Ab Donnerstag, 26. März 2020 räumt die Kreisverwaltung gewerblichen Kunden die Möglichkeit ein, unabweisbare und/oder unaufschiebbare Kfz-Angelegenheiten in der KfZ-Zulassung in Burg vorzunehmen. Dieser eingeschränkte Service ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter der Rufnummer 03921/949-3603 oder -3608 möglich. Gewerbekunden ohne Termin werden nicht berücksichtigt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, bleibt die Kreisverwaltung weiterhin für den persönlichen Bürgerverkehr geschlossen. „Wir versuchen mit dieser Maßnahme, die Einschränkungen unserer Dienstleistungen gerade für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten“, erklärt Beigeordneter Thomas Barz die Entscheidung.

Um die hygienischen Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten zu können, werden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Das Dienstgebäude bleibt verschlossen und die Termine werden einzeln stattfinden. Dieser Service wird nur in der Kfz-Zulassung in Burg angeboten. Die Außenstelle Genthin bleibt weiterhin für Besucher geschlossen.

Folgende Zulassungsvorgänge werden in dem Zeitraum des eingeschränkten Betriebs nicht bearbeitet:

  • Abmeldung eines Fahrzeuges, das außerhalb des Zulassungsbezirkes angemeldet ist
  • Änderung des Namens oder der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung
  • Ausstellung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

Alle Informationen zur aktuellen Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.