Achtung Wichtige Informationen für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern, Stand 14.05.2020 10:00Uhr

Ab dem 18.05.2020 erfolgt die Öffnung der kommunalen Trauerhallen unter folgenden Auflagen für die Nutzer:

  1. Zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.
  2. Die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen,
  3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen;
  4. Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten;
  5. aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten-und Nies-Etikette.

Der Teilnehmer/Nutzerkreis wird auf den gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 4 der 5. Verordnung vom 02.05.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt genannten Personenkreis beschränkt.

Ab dem 15.05.2020 nimmt der Campingplatz „Plattensee“ im beschränktem Maße den Saisonbetrieb wieder auf. Gemäß der Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.05.2020 ist die Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt unter strengen hygienischen Auflagen wieder zulässig. Nähere Informationen zum Umfang sind in der Campingplatzverwaltung erhältlich.

Öffnung der Gastronomie:

Anträge zur Öffnung gastronomischer Einrichtungen zum 18.05.2020 können auf der Homepage des Landkreises Jerichower Land www.lkjl.de abgerufen werden. Für die Öffnung ab 22.05.2020 wird auf § 6a der Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.05.2020 verweisen. Die Maßnahmen ergehen mit Stand 14.05.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt Gommern zu informieren. Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.


Antrag zur vorzeitigen Gaststättenöffnung ab heute online abrufbar

Ab Montag, 18. Mai 2020 besteht für Gastronomen im Landkreis Jerichower Land wieder die Möglichkeit, ihre Lokale für Gäste zu öffnen. Hierfür muss ein Antrag auf vorzeitige Öffnung des Gaststättengewerbes beim Landkreis gestellt werden. Voraussetzung ist die Umsetzung spezieller Sicherheits- und Hygienekonzepte. Der entsprechende Antrag wird ab dem heutigen Mittwoch, 13.05.2020 / 17:00 Uhr auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zur Verfügung gestellt. Eine zeitnahe Bearbeitung, auch am Wochenende, von vollständig ausgefüllten Anträgen wird ermöglicht.

Gemäß der ersten Änderung der Fünften Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 2020, ist eine vorzeitige Öffnung der Gaststätten zum 18. Mai 2020 gestattet, wenn der entsprechende Antrag durch den zuständigen Landkreis positiv beschieden wurde. Grundsätzlich gilt, dass Restaurants in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten können dann wieder zusammen essen gehen. Schankwirtschaften, wie Kneipen, Bars und Diskotheken, müssen weiterhin geschlossen bleiben. Die Definitionen zu den verschiedenen Betriebsarten sind unter: www.dehoga-bundesverband.de/zahlen-fakten/betriebsarten/ zu finden.


Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Vom 12. Mai 2020.

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Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist weiterhin unverändert. Insgesamt gibt es 33 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 11. Mai 2020 / 10.00 Uhr). Es befinden sich 9 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss derzeit eine Person behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 29 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Schuleingangsuntersuchungen werden wieder durchgeführt

Ab Dienstag, 12. Mai 2020 finden die Einschulungsuntersuchungen des Gesundheitsamtes im Jerichower Land wieder statt. Um die geltenden Abstandsregeln einhalten und unnötige Wartezeiten vermeiden zu können, werden alle Eltern gebeten, pünktlich aber auch nicht zu früh zur Untersuchung zu erscheinen. Das Vorschulkind sollte nur von einer Person / Elternteil begleitet werden. Die Begleitpersonen werden gebeten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Wenn bei den Kindern oder den Begleitpersonen eine Atemwegsinfektion vorliegt, sollte der Termin abgesagt beziehungsweise verschoben werden.

Die Einschulungsuntersuchungen, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 11. Mai 2020 nicht stattfinden konnten, werden zu einem späteren Termin nachgeholt, die Familien werden entsprechend benachrichtigt.