Kreisverwaltung lockert Einschränkungen zum Publikumsverkehr

kreisverwaltungAb Montag, 11. Mai 2020 wird der Publikumsverkehr in allen Ämtern der Kreisverwaltung für wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder eingeschränkt möglich sein. Grundvoraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung. „Wir haben in den letzten Tagen Vorkehrungen getroffen, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch unsere Mitarbeiter entsprechend zu schützen. Unser Ziel ist es mit Bedacht und Schritt für Schritt zum gewohnten Alltag zurückzukehren, ohne die Gefahr einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus aus dem Blick zu verlieren“, erklärt Landrat Dr. Steffen Burchhardt die Vorgehensweise der Verwaltung.

Um zu gewährleisten, dass sich möglichst wenige Bürger in der Verwaltung begegnen, ist eine vorherige Absprache der Termine notwendig. Erfahrungsgemäß verringern sich damit auch die Wartezeiten erheblich, da sich das Arbeitsaufkommen besser vorhersagen und damit organisieren lässt. Die Termine können telefonisch, via E-Mail oder in manchen Bereichen auch über eine Online-Terminvergabe vereinbart werden. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen der Kreisverwaltung sind auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.lkjl.de/de/struktur.html abrufbar. Auch der Besuch des Kreis- und Stadtarchivs ist nach terminlicher Vorabsprache möglich.

Vor Ort finden die Termine unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln statt. Neben fest installiertem Glasschutz an hochfrequentierten Arbeitsplätzen und Abstandsmarkierungen stehen Desinfektionsmittel für die Händehygiene bereit. Insgesamt gibt es aktuell 33 nachgewiesene Erkrankungen im Kreis, wovon 25 als mutmaßlich genesen gelten. Seit dem 23. April 2020 wurden keine Covid-19 Erkrankung mehr im Jerichower Land registriert. „Aufgrund der geringen Anzahl von Infizierten in unserem Landkreis verzichten wir auf eine Maskenpflicht in unseren Häusern, sowohl für Besucher als auch für unser Personal“, ergänzt Landrat Burchhardt. Allerdings wird das Tragen eines Mundschutzes in geschlossenen Räumen empfohlen, solange die generelle Tragepflicht in allen Geschäften und dem ÖPNV gilt. Den Mitarbeitern der Kreisverwaltung werden die Schutzmasken zur Verfügung gestellt. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und meinen Kollegen für den bisherigen Einsatz. Ihnen ist es zu verdanken, dass viele Leistungen der Kreisverwaltung auch in dieser schwierigen Zeit abgesichert werden konnten“, so das Fazit des Landrates.

Außerdem darf der Unterricht in der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule nach der neuen Verordnung des Landes wieder in kleinen Gruppen stattfinden. Hierzu werden im Moment die entsprechenden Vorkehrungen getroffen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die genaue Vorgehensweise direkt informiert. Bis dato wird der Ausfall der Präsenzstunden teilweise mit digitalem Unterricht überbrückt.

Die Sporthallen und Sportplätze in Trägerschaft des Landkreis Jerichower Land müssen hingegen noch bis auf weiteres geschlossen bleiben.