Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist weiterhin unverändert. Insgesamt gibt es 52 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 10. August 2020 / 10.00 Uhr). Es befinden sich 26 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen aktuell drei Personen behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 47 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist um einen Fall angestiegen. Insgesamt gibt es 46 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 27. Juli 2020 / 10.00 Uhr). Es befinden sich 78 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss aktuell eine Person behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 39 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist um vier weitere Fälle angestiegen. Insgesamt gibt es 45 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 21. Juli 2020 / 16.00 Uhr). Es befinden sich 80 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss aktuell eine Person behandelt werden.

Bei einem der heute bestätigten Covid-19-Fälle handelt es sich um eine Person, die in der Einheitsgemeinde Biederitz in einem Pflegeheim betreut wird. Aktuell werden hier die Infektionsketten ermittelt. Alle Bewohner als auch das Personal werden umgehend einer Abstrich-Diagnostik unterzogen. Die Ergebnisse der Corona-Tests werden im Laufe der nächsten Stunden und Tage erwartet. Das Gesundheitsamt hat für die betroffene Station ein Besuchsverbot ausgesprochen und für die dortigen Bewohner außerdem eine Zimmerisolierung angeordnet.

Auch bei den drei anderen Fällen wurden die jeweiligen Kontaktpersonen ermittelt und entsprechende Quarantäne-Maßnahmen sowie eine Abstrich-Diagnostik veranlasst. Die vier Fälle stehen in keinerlei Zusammenhang.

Die Testergebnisse der Kontaktpersonen, des am Wochenende festgestellten positiven Covid-19-Falls in einer Pflegeeinrichtung in der Einheitsgemeinde Möckern liegen dem Gesundheitsamt jetzt vor, diese sind alle negativ.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Jerichower Land ist um zwei Fälle angestiegen. Insgesamt gibt es 39 nachgewiesene Erkrankungen im Landkreis (Stand: 13. Juli 2020 / 11.00 Uhr). Es befinden sich 70 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär muss aktuell eine Person behandelt werden. Als mutmaßlich genesen gelten 32 Personen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.


Unternehmen in Sachsen-Anhalt können ab 10. Juli Corona-Überbrückungshilfen beantragen

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für kleine und mittelständische Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung ein branchenübergreifendes Hilfsprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Ab dem 10. Juli 2020 können Unternehmen in Sachsen-Anhalt Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) digital beantragen. Heute hat der Bund nun die letzten Hürden für die Durchführung des Programms beseitigt und den Startschuss gegeben.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Den Unternehmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Voraussetzung ist, dass sie im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (April/Mai 2019) nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet.

Antragsberechtigte:

Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen sind auch Soloselbstständige (im Haupterwerb) sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten) antragsberechtigt. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen.

Fristen:

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Anträge können ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer digital bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten, beispielsweise Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig. Förderfähig sind ferner Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Grundsteuern, Versicherungen sowie Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen.