Pressemitteilung Stand 21.04.2020 16.30 Uhr

Achtung Wichtige Informationen:

Mit heutigem Datum hat die Landesregierung mit der Verordnung zur Änderung der 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt folgendes angeordnet:

1. Jeder Benutzer des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr), d. h. die Nutzer von Bussen und Bahnen haben eine textile Barriere (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen!

2. In jeglichen geöffneten Ladengeschäften ist eine textile Barriere (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen!

Als ausreichend für die textile Barriere, die Mund und Nase zu bedecken hat, sind u.a. selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher und ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material.

Für die Beschaffung eines geeigneten Mund-Nase-Schutzes hat jeder Bürger selber Sorge zu tragen.

Leider kann Ihnen die Stadt keinen geeigneten Mund-Nase-Schutz zur Verfügung stellen.

Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern