Standesamt, keine Sprechstunden am 18.10.2018

Am 18. Oktober 2018 findet aus innerbetrieblichen Gründen keine Sprechstunde statt.


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Errichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Karith

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014

Die Ortschaft Karith verfügt derzeit über keinen Spielplatz. Das vorgesehene Grundstück befindet sich neben der Kirche.
Mit der Errichtung des Spielplatzes soll ein zentraler Treffpunkt für junge Familien mit Kindern sowie Jugendlichen geschaffen werden. Mit der zentralen Lage und der räumlichen Verbindung zum Kirchengemeindehaus wird dieser Ort zur Festigung der Dorfgemeinschaft dienen.
Der Spielplatz wird mit Spielgeräten für Groß und Klein ausgestattet. Weiterhin sind eine Einfriedung, eine Begrünung sowie der Bau einer Zuwegung entlang des Spielplatzes in der Förderung der Maßnahme enthalten. Natürlich werden auch ein Fahrradständer sowie Sitzgelegenheiten auf dem neu gestalteten Spielplatz zu finden sein.
Durch die Errichtung des Spielplatzes wird in der Ortschaft Karith das Miteinander der Generationen gestärkt.


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Sanierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten in der Einheitsgemeinde Gommern

Das Klimaschutzprojekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.
Die Stadt Gommern hat auf Basis eines Beleuchtungskonzeptes Fördermittel zur lichttechnischen und energetischen Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen beantragt.

Im Rahmen der Sanierung werden vorhandenen Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Orten der Einheitsgemeinde Gommern durch neue LED-Leuchten saniert. In diesem Jahr werden im Rahmen der Förderung die Beleuchtungsanlagen der Orte Lübs und Wahlitz bearbeitet.

In den Anliegerstraßen der Orte vorhandene Beleuchtungsanlagen (Kabel, Maste und Leuchten) wurden vor ca. 25 Jahren errichtet und sukzessive bei Bedarf ergänzt. Aufgrund des damals hohen Sanierungsbedarfes und knapper öffentlicher Kassen kamen billige Leuchten zum Einsatz. Diese waren überwiegend mit Leuchtmitteln weißer Lichtfarbe bestückt.
Aus Energetischen und umweltschutztechnischen Gründen ist der Einsatz dieser Quecksilberhochdruckdampflampen (HQL) in der EU verboten. Lampen und Leuchten werden nicht mehr hergestellt.
Ausgewählt wurden anhand der in europäischen Beleuchtungsnormen vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken überspannungsgeschützte LED-Leuchten mit 10 Jahren Herstellergarantie.
Durch den Austausch der vorhandenen gegen LED-Leuchten wird der Energiebedarf bei mindestens gleicher Beleuchtungsstärke um (60 – 80 %) gesenkt. Gleichzeitig wird die Lichtverschmutzung der Umwelt herabgesetzt, weil durch die Gestaltung der Leuchten kein Licht mehr in den oberen Halbraum (Atmosphäre) abgestrahlt wird.

Technisch überarbeitet, aber nicht gefördert, werden die Schaltstellen sowie im Rahmen der Instandhaltung, Kabelfehler.


Das Statistische Landesamt sucht noch über 700 Haushalte für die Führung eines Haushaltsbuches bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018

Wie viel Geld steht Familien, Alleinerziehenden, Paaren oder Singles in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? Und wie tief müs-sen Eltern für die Bildung ihrer Kinder in die Tasche greifen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS 2018).

Für die Befragung der EVS 2018 bittet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt um Mithilfe. Weitere Haushalte werden gesucht, die Lust, Laune und Durchhaltevermögen haben, über 3 Monate ein Haushaltsbuch zu führen. Für das 4. Quartal wer-den noch über 700 Haushalte benötigt.

Haushalte, die bis zum Schluss dabei sind, bekommen eine Aufwandsentschädigung von 110 EUR.

Besonders folgende Haushalte werden benötigt:

  • Unabhängig vom Haushaltstyp und somit über alle Haushalte werden die gesucht, die über ein sehr geringes Nettoeinkommen bzw. über kein eigenes Nettoeinkommen verfügen.
  • Haushalte von Nichterwerbstätigen (außer Pensionäre und Rentner)
  • Sonstige Haushalte/Mehrgenerationshaushalte sind derzeit stark unterpräsentiert und werden unabhängig der sozialen Stellung und des Nettoein-kommens gesucht. Unter der Bezeichnung sonstige Haushalte zählen in der Statistik solche Haushalte, bei denen Eltern beispielsweise noch mit ihren erwachsenen Kindern zusammen leben oder sich andere familiäre oder nicht familiäre Personen in einem Haushalt zum Zusammenleben und gemeinsamen wirtschaften gefunden haben.
  • Haushalte von Selbstständigen

Bei der Auswahl der Haushalte für eine Teilnahme an der EVS 2018 sind Kriterien wie Haushaltstyp (Einpersonenhaushalt, Paare mit 1 Kind < 18, Paare mit 2 oder mehr Kindern, Alleinerziehende, sonstige Haushalte und Landwirte), die soziale Stellung (Selbstständige, Landwirte, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Rentner, Pensionäre und sonstige Nichterwerbstätige) und das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen entscheidend. Aus allen vorliegenden Kriterien werden Schichten gebildet, die entscheidend für die Stichprobenziehung und Teilnahme sind.

Die Ergebnisse der EVS 2018 werden unter anderem für die Berechnung des Verbraucherpreisindex als Basis für die Inflationsrate benötigt. Zudem sind die Daten Grundlage für die Festsetzung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und fließen in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ein.

Den vielen Teilnehmern, die sich bereits für die EVS 2018 angemeldet und das Haushaltsbuch geführt haben, aktuell führen oder für die Folgequartale vorgesehen sind, gilt ein großes Dankeschön!

Interessierte Haushalte können sich noch bis zum 09.09.2018 anmelden:

Eine direkte Anmeldung zur EVS 2018 ist über ein Teilnahmeformular möglich, die Bereitstel-lung erfolgt unter: www.statistik.sachsen-anhalt.de
Telefon: 08 00 / 9 34 80 00 (kostenlose Telefonnummer Montag bis Freitag)
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ausführliche Informationen stehen unter www.evs2018.de bereit.


Ausweisung der NATURA 2000-Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA)
Auslegung des Verordnungsentwurfes – Ergänzung (Anlage Nr. 2.64 und 4 Karten)

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt nach § 32 Abs. 4 BNatSchG i. V. m. § 23 Abs. 2 NatSchG LSA und § 15 Abs. 4 NatSchG LSA fand vom 4. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 statt.
Die Darstellung der sensiblen Uferbereiche an der Elbe im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050) war, aufgrund zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossener Abstimmungen, noch nicht Bestandteil der ersten Auslegung.
Daher werden erneut ausgewählte Karten und Verordnungsdokumente ausgelegt.
Einwendungsrelevante Verordnungsinhalte sind im ausgelegten Entwurf der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (Ergänzung) hervorgehoben. Eine vollständige Lesefassung des Textes der Landesverordnung liegt bei.
In der Zeit vom 9. August 2018 bis einschließlich 10. September 2018 liegen die Verordnungsdokumente und Karten während der Sprechzeiten in der Stadt Gommern, Bauamt, Zimmer 6, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten:

Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 11:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung (039200-778931 oder 039200-778917)

Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus und sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes online einsehbar.

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Bis zum 25. September 2018 kann jedermann bei der Stadtverwaltung Gommern oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Eine Stellungnahme zur Lesefassung der Landesverordnung kann nicht abgegeben werden.
Die Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 25. September 2018 bei der Gemeinde oder der Oberen Naturschutzbehörde eingereicht wurde. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Später eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise für Einwender

Da im Rahmen dieses Verfahrens eine Vielzahl von NATURA 2000-Gebieten unter Schutz gestellt wird, gehen unzählige Hinweise und Stellungnahmen bei der Oberen Naturschutzbehörde ein. Damit alle Einwendungen entsprechend berücksichtigt werden können, bittet die Behörde als Verfahrensführer um die Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, Vornamen und die genaue Anschrift der natürlichen Person enthalten. Bei juristischen Personen, Verbänden und anderen Vereinigungen sowie Unternehmen sind der Name, die Bezeichnung und der Vertretungsbefugte (z.B. Geschäftsführer) anzuführen. Beziehen sich die Stellungnahmen auf Grundstücke, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten sein.
  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Antwort auf eine Stellungnahme, die anlässlich einer Schutzgebietsausweisung abgegeben wird. Aufgrund der Größe des Verfahrens und der Vielzahl an eingehenden Einwendungen werden Stellungnahmen nur im Rahmen der Abwägung und nicht direkt gegenüber dem Einwender beantwortet. Es werden darüber hinaus auch keine schriftlichen Eingangsbestätigungen versendet.
  • Alle Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung Berücksichtigung finden. Das eventuelle Abwägungsergebnis wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres im Landesverwaltungsamt einsehbar sein.