Ausweisung der NATURA 2000-Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA) –
Auslegung des Verordnungsentwurfes

Die Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt nach § 32 Abs. 4 BNatSchG i. V. m. § 23 Abs. 2 NatSchG LSA und § 15 Abs. 4 NatSchG LSA geschieht mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren. Verfahrensführer ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Naturschutzbehörde).

Der Verordnungsentwurf, einschließlich der Anlagen und der dazugehörigen Karten, liegt vom 4. Oktober 2017 bis einschließlich 4. Dezember 2017 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Gommern, Bauamt, Zimmer 4, 39245 Gommern zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten

Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Außerhalb der Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung (039200/ 7789-31 oder 7789-27).

Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag : 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis15:00 Uhr
Freitag : 8:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeiten kann jedermann bei der Stadtverwaltung Gommern oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Unter der Internetadresse www.online-beteiligung.de/natura-lsa wird vom 4. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 ein zusätzlicher Online-Service angeboten. Hierbei können alle Dokumente des Verordnungsentwurfes online eingesehen und Einwendungen ebenfalls digital und somit papierlos abgegeben werden. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.