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Stromversorgung für den Notfall

Förderung der Maßnahme nach Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt, Erl. Des MLU vom 28.10.2015-2111-62374 (MBI. LSA Nr. 452015 vom 07.12.15)

Wie wichtig es ist, jederzeit für den Ernstfall gerüstet zu sein, haben in der Einheitsgemeinde Gommern in den vergangenen Jahren die Jahrhunderthochwasser der Elbe 2002 und 2013 unter Beweis gestellt.

Daraus ergab sich das Erfordernis insbesondere für Hochleistungspumpen oder die externe Stromversorgung für Evakuierungsgebäude eine sichere Stromversorgung sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang wurde der Bedarf für ein mobiles leistungsfähiges Stromaggregat ermittelt. Da die Wasserwehr im Einsatzfall mit diesen Aufgaben unter anderem betraut wird, eröffnete die neue Fördermöglichkeit über die o.g. Richtlinie die Möglichkeit dieser Beschaffung.

Mit den neuen 110 KVA Stromaggregat kann noch flexibler auf Extremsituation reagiert werden. Somit ist zukünftig sichergestellt, dass die Wasserwehr in Einsatzlagen die Notstromversorgung flexibel und mobil sicherstellen kann.

Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf 32000 € und wurden zu 80 Prozent über Fördermittel des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert.


Öffentlichkeitsbeteiligung

Stadt Gommern - Nördlich der Ehle

Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" Gommern, Stadt Gommern

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung wird erforderlich, um in dem Bereich südlich des Ehle-Marktes Flächen für eine gemischte Nutzung sowie Flächen für das Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.
Gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 11. Dezember 2017 bis zum 19. Januar 2018

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags und mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.


pdfBebauungsplan (699 kB)
pdfBebauungsplan A3 (329 kB)
pdfBebauungplan Planzeichenerklärung I (144 kB)
pdfBebauungplan Planzeichenerklärung II (147 kB)
pdfBebauungsplan Textliche Festsetzungen I (225 kB)
pdfBebauungsplan Textliche Festsetzungen II (138 kB)
pdfBebauungsentwurf (487 kB)
pdfBebauungsentwurf A3 (543 kB)
pdfArtenschutzrechtliches Gutachten (492 kB)
pdfBegründung zum Bebauungsplan (1.6 MB)
pdfSchallimmissionsprognose für den Bebauungsplan (2.89 MB)


Der Grünschnittsammelplatz in der Stadt Gommern, Magdeburger Straße, ist vorübergehend geschlossen.

Als Ausweichplatz wird am Mittwoch, dem 01. November 2017, von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Sonnabend, dem 04. November 2017, von 09.00 bis 12.00 Uhr die Kompostierungsanlage B 246a Gommern/Neugut geöffnet sein.


Sonderöffnungszeiten für die Grünabfallsammelplätze

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern sind nach dem Sturm „Xavier“ zahlreiche Sturmschäden zu beseitigen.

Diesbezüglich öffnet die Stadt Gommern, die drei Grünabfallsammelplätze in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern (Magdeburger Straße in Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern -Vehlitz und Loburger Weg in Leitzkau) ab Dienstag, den 10. Oktober 2017 bis einschließlich Sonntag, den 15. Oktober 2017 täglich ab 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Ab Montag, den 16. Oktober 2017 gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten.


Außensprechtag zum Schwerbehindertenrecht in Genthin

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt führt zu Fragen des Schwerbehindertenrechts am 11. Oktober 2017 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Kreishaus Genthin / Raum 318 (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) einen Außensprechtag durch.

Es werden dort Fragen zur Feststellung von Behinderungen und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beantwortet. Außerdem können entsprechende Anträge gestellt und – soweit noch möglich – Schwerbehindertenausweise verlängert werden.

Schwerbehinderte, deren Ausweise abgelaufen sind und nicht mehr zu verlängern sind, müssen einen neuen Ausweis beantragen. Hierzu ist neben der Vorlage des alten Ausweises die Abgabe eines farbigen Passbildes notwendig. Die Neuausstellung des Ausweises vor Ort ist nicht möglich, da der neue Schwerbehindertenausweis nur noch als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt wird.

Zudem werden beim Sprechtag Anträge auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldaten-versorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Häftlingshilfegesetz sowie dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz entgegengenommen.

Burg, 2. Oktober 2017