Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht (Beschluss der Regionalversammlung RV 05/2016 vom 02.06.2016)

Gemäß Beschluss RV 04/2010 vom 03.03.2010 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg beschlossen den Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) neu aufzustellen.
Das Planverfahren wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht zur Aufstellung des REP MD eingeleitet. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den Amtsblättern des Landesverwaltungsamtes und der Mitgliedskörperschaften (Amtsblatt LVWA Nr. 03 vom 16. März 2010, Amtsblatt für den Landkreis Börde Nr. 18 vom 14.03.2010, Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 07 vom 30.04.2010, Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr.11 vom 19. März 2010 Amtsblatt für den Salzlandkreis Nr. 9 vom 16. März 2010).
Mit Beschluss 05/2016 vom 02.06.2016 hat die Regionalversammlung den Planentwurf mit Begründungen sowie Umweltbericht gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) frei gegeben. Die Bekanntmachung erfolgte z.B.  im Amtsblatt des Landes  am 15.06.2016 und im Amtsblatt des Landkreis Jerichower Landes vom 30.06.2016.
Neben dem Entwurf des REP MD werden auch das Zentrale Orte Konzept (Anlage 1), das Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (Anlage 2), die Übersicht über schulische und kulturelle Einrichtungen (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) öffentlich ausgelegt.
Die Regionalversammlung hat mit diesem Beschluss auch festgelegt, dass die Auslegungsfrist 3 Monate beträgt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg sowie bei den Mitgliedskörperschaften (Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Landeshauptstadt Magdeburg, Landkreis Salzlandkreis).
Daneben erfolgt die öffentliche Auslegung in den Einheitsgemeinden, soweit sie nicht Mitglied einer Verbandsgemeinde sind und in den Verbandsgemeinden.
Die Auslegung erfolgt  vom 11.07.2016 bis 11.10.2016
In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, EG Zimmer 4, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern
zu den Sprechzeiten:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Gemäß § 7 Abs. 5 LEntwG LSA wird der Entwurf des REP MD mit den Anlagen 1-4 in das Internet eingestellt. Er kann unter der Adresse: www.regionmagdeburg.de /region im überblick/regionale planungsgemeinschaft/neuaufstellung abgerufen werden.
Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 11.07.2016 bis 11.10.2016 können Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht vorgebracht werden.
Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer der vorbezeichneten Auslegungsstellen vorzubringen.
 
Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, wenn möglich, die Anregungen, Hinweise und Bedenken auch per Email mit „Betreff: Neuaufstellung REP MD“ an die folgende Adresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!