Pressemitteilung Grünschnittsammelplätze

Die Grünschnittsammelplätze in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern (Magdeburger Straße in Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz und Loburger Weg in Leitzkau) sind noch bis zum Sonntag, dem 09. Juli 2017, täglich ab 9.00 Uhr geöffnet.

Ab Montag, dem 10. Juli 2017, gelten die regulären Öffnungszeiten:

Gommern, Magdeburger Straße
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr und Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz
Dienstag 13.00 – 16.00 Uhr und Freitag 13.00 – 16.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr und Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Grünschnitt kann außerhalb der vorgenannten Zeiten auch in der Kleinannahmestelle der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Gewerbegebiet Magdeburger Straße, 39291 Ziepel, abgegeben werden. Zu beachten sind hierbei die geänderten Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle in Ziepel:

April - November
Dienstag – Freitag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr – 15.00 Uhr


Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Ankündigung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ab 30.06.2017 bis 25.08.2017

Gemäß § 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Unter der Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de ist die Informationsplattform des EBA zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

Am 30.06.2017 wird im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis 25.08.2017 können alle Bürger Hinweise zur Lärmaktionsplanung des EBA geben.

Der vom EBA hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30.06.2017 an über die oben angegebene Internetadresse heruntergeladen werden.

Fragen können an das EBA unter : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder postalisch unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“:

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

oder

unter der Telefonnummer: 0228-98260

gerichtet werden.

Danach wird der Lärmaktionsplan (Teil A) erarbeitet und voraussichtlich zum Jahresbeginn 2018 auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht.
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung soll vom 24.01.2018 bis 07.03.2018 erfolgen.


pdfLärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes.pdf (65.6 kB)

Sanierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten in der Einheitsgemeinde Gommern

Das Klimaschutzprojekt wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.

Die Stadt Gommern hat auf Basis eines Beleuchtungskonzeptes Fördermittel zur lichttechnischen und energetischen Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen beantragt.

Im Rahmen der Sanierung wurden bestehende Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Orten der Einheitsgemeinde durch neue LED- Leuchten saniert. Im Rahmen der Förderung wurden Beleuchtungsanlagen der Orte Bahnhof Büden, Hohenlochau, Kressow, Pöthen und Teile der Orte in Menz und Gommern bearbeitet.

In den Anliegerstraßen der Orte vorhandene Beleuchtungsanlagen (Kabel, Maste und Leuchten) wurden vor ca. 25 Jahren errichtet und sukzessive bei Bedarf ergänzt. Aufgrund des damals hohen Sanierungsbedarfes und knapper öffentlicher Kassen kamen billige Leuchten zum Einsatz. Diese waren überwiegend mit Leuchtmitteln weißer Lichtfarbe bestückt. Aus energetischen und umweltschutztechnischen Gründen ist der Einsatz dieser Quecksilberhochdruckdampflampen (HQL) in der EU verboten. Lampen und Leuchten werden nicht mehr hergestellt. Ausgewählt wurden anhand der in europäischen Beleuchtungsnormen vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken überspannungsgeschützte LED- Leuchten mit 10 Jahren Herstellergarantie. Durch Austausch der vorhandenen gegen LED- Leuchten wurde der Energiebedarf bei mindestens gleicher Beleuchtungsstärke auf (20 bis 25)% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Lichtverschmutzung der Umwelt herabgesetzt, weil Licht nicht mehr in den oberen Halbraum (Atmosphäre) abgestrahlt wird.

Technisch überarbeitet, aber nicht gefördert, wurden die Schaltstellen sowie im Rahmen der Instandhaltung, Kabelfehler.


Amtsblatt Nr. 10/2017 erschienen
Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallungsanordnung

Das Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land Nr. 10/2017 ist am 05. April 2017 erschienen. Es enthält als Bekanntmachung des Landkreises die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Aufstallung von Geflügel vom 14. November 2016. Alle Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Amtsblatt entnehmen.

Das Landesverwaltungsamt verfügte gestern, dass die Anordnung der Stallpflicht auch für die Risikogebiete (EU-Vogelrastgebiete und Pufferzonen) im Ermessen der Landkreise liegt und eigenständig über die Stallpflicht entschieden werden kann. Dementsprechend wurde durch das Veterinäramt des Landkreises Jerichower Land eine Risikobewertung vorgenommen und die Stallpflicht für den gesamten Landkreis aufgehoben.


pdfAmtsblatt Nr. 10-11-17 (314.88 kB)

Teilweise Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Aufstallungsanordnung von Geflügel

Die Aufstallungsanordnung für Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel vom 14. November 2016 wird für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land teilweise aufgehoben. Die von der Aufhebung ausgenommenen Gebiete können der beigefügten Kartenübersicht (Anlage 1) beziehungsweise der Tabelle (Anlage 2) entnommen werden. In den ausgewiesenen Risiko- und Restriktionsgebieten gilt weiterhin die Aufstallungspflicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht.


pdfAnlage1.pdf (1.16 MB)
pdfAnlage2.pdf (274.37 kB)