Ausweisung der NATURA 2000-Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA) –
Auslegung des Verordnungsentwurfes

Die Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt nach § 32 Abs. 4 BNatSchG i. V. m. § 23 Abs. 2 NatSchG LSA und § 15 Abs. 4 NatSchG LSA geschieht mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren. Verfahrensführer ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Naturschutzbehörde).

Der Verordnungsentwurf, einschließlich der Anlagen und der dazugehörigen Karten, liegt vom 4. Oktober 2017 bis einschließlich 4. Dezember 2017 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Gommern, Bauamt, Zimmer 4, 39245 Gommern zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten

Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Außerhalb der Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung (039200/ 7789-31 oder 7789-27).

Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag : 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis15:00 Uhr
Freitag : 8:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeiten kann jedermann bei der Stadtverwaltung Gommern oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Unter der Internetadresse www.online-beteiligung.de/natura-lsa wird vom 4. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 ein zusätzlicher Online-Service angeboten. Hierbei können alle Dokumente des Verordnungsentwurfes online eingesehen und Einwendungen ebenfalls digital und somit papierlos abgegeben werden. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.


Flächennutzungsplan Stadt Gommern

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in der Stadtratssitzung am 21.09.2016 den ersten gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) der Einheitsgemeinde Stadt Gommern beschlossen. Der FNP der Stadt Gommern wurde durch das Landesverwaltungsamt am 24.01.2017 genehmigt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 7 des Landkreises Jerichower Land am 28.02.2017. Seit dem 28.02.2017 ist der FNP der Stadt Gommern somit rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan ist auf der Internetseite der Stadt Gommern /Bürger und Verwaltung/ Bauleitplanung veröffentlicht.


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In Menz wird das alte Kita Gebäude abgerissen

Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020)

Auf dem Grundstück Mühlberg 15 a in Menz befindet sich das derzeit genutzte KITA-Gebäude das zur Wendezeit errichtet wurde und das alte KITA-Gebäude, welches nicht genutzt wird. Vom baulichen Zustand her ist ein Abriss des alten KITA-Gebäudes dringend erforderlich. Durch die Sicherungsmaßnahmen ist die Freiraumfläche für den Kindergartenbetrieb eingeschränkt.

Das KITA-Grundstück ist waldähnlich bewachsen. Als Spielplatz- und Aufenthaltsfläche stehen nur geringe Bereiche ohne Baumbewuchs zur Verfügung. Mit dem Abriss des alten KITA-Gebäudes wird die Spielplatz- und Aufenthaltsfläche für die Kinder vergrößert und verbessert.

Für die Abrissarbeiten muss Baufreiheit und eine Baustraße geschaffen werden, um den Abtransport des Abrissgutes zu gewährleisten. Die Baustraße wird nach Beendigung der Arbeiten wieder zurückgebaut.

Die entsiegelte Fläche wird nach Fertigstellung der Arbeiten als Spielplatz- und Aufenthaltsfläche genutzt, dazu wird die Fläche mir Erdreich aufgefüllt und mit Gehölzen und Stauden bepflanzt. Es werden auch 2 Bänke aufgestellt. Die genaue Erarbeitung der Gestaltung der Fläche soll durch die Kinder und Erzieher der KITA erfolgen.

Ohne die Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020), könnte die Abrissarbeiten nicht durchgeführt werden.

Mit der weiteren Verbesserung der Bedingungen im Umfeld der KITA wird die dörfliche Gemeinschaft erhalten und das Miteinander der Generationen gefördert. Junge Familien bleiben im Dorf und der Erhalt der KITA in Menz bleibt gesichert.


Probealarm im Landkreis Jerichower Land

Am 22. August 2017 testet der Brand- und Katastrophenschutz erneut die Sirenenanlagen im Landkreis. Punkt 11 Uhr werden alle 131 Sirenen im Jerichower Land ausgelöst. Neben der technischen Überprüfung soll der jährliche Probealarm vorrangig die Bevölkerung an die Bedeutung des Signals erinnern.

Die Sirenenanlagen werden im Landkreis bei großen Schadensereignissen und Gefahrenlagen eingesetzt. Dies können zum Beispiel Überschwemmungen durch Deichbrüche oder Freisetzungen von chemischen Stoffen in großem Maße sein. Zusätzlich werden dann die entsprechenden Warndurchsagen mit Sicherheits- und Verhaltenshinweisen über Einsatzfahrzeuge abgegeben sowie über die Medien, die Internetseite des Landkreises und die sozialen Netzwerke kommuniziert.

Wenn der auf- und abschwellende Heulton im Ernstfall ertönt, sollte man in erster Linie Ruhe bewahren, die Wohnung oder andere Gebäude aufzusuchen, die Fenster und Türen schließen und sich über die amtlichen Gefahrendurchsagen informieren. Weitere Hinweise sowie Hörproben der unterschiedlichen Sirenensignale können unter http://www.lkjl.de/de/sirenenalarm-warnung-der-bevoelkerung.html abgerufen werden.


pdfPressemitteilung Probealarm (277.13 kB)

Sommerfest am Plattensee in Dannigkow

Am Wochenende vom 15.07.2017-16.07.2017 findet am Plattensee in Dannigkow das Sommerfest statt. Mehr Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsplakat.

NE Sommerfest Plakat