Öffnungszeiten der Grünschnittsammelplätze 2016/17

Die Grünschnittsammelplätze in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern (Magdeburger Straße in Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz und Loburger Weg in Leitzkau) sind ab 18. Dezember 2016 geschlossen.
Grünschnitt kann ab dieser Zeit in der Kleinannahmestelle der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Gewerbegebiet Magdeburger Straße, 39291 Ziepel, abgegeben werden. Zu beachten sind hierbei, die Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle in Ziepel!

Dezember - März
Dienstag – Freitag: 14.30 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr - 14.00 Uhr


Einführung des Identsystems im Landkreis für Haus- und Biomüllgefäße

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

von Anfang November bis Mitte Dezember führt die AJL mbH im Auftrag des Landkreises ein System zur eindeutigen Identifizierung der Haus- und Biomüllgefäße im Jerichower Land ein. Dazu werden diese Gefäße mit einem so genannten Transponder (Chip) ausgestattet. Jeder Transponder ist mit einer Nummer versehen, die dem Gefäß mit den entsprechenden Daten der Abfallbehörde zugeordnet ist.
Diese Behälternummer wird – wie auch das Datum und die Uhrzeit der Leerung - durch ein spezielles Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug während der Leerung erfasst. Im Transponder werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sondern nur die Behältergröße, die Abfallart und der Ort, die Strasse und die Hausnummer.
Sie werden ca. eine Woche vor der Ausrüstung Ihrer Abfallgefäße von der beauftragten Firma angeschrieben, wobei Sie nähere Hinweise zum Ablauf erhalten. Neben dem Termin der Ausrüstung werden Sie auch pro Gefäß einen Aufkleber erhalten, den Sie bitte auf den Deckel des Abfallgefäßes kleben.
Das Ausrüstungsteam scannt die vom Eigentümer auf dem Behälter angebrachten Strichcodeaufkleber, baut den Transponder ein und verknüpft die Daten. Wenn der Transponder sitzt, wird die Tonne mit einem dauerhaften Behälteretikett versehen und kann wieder auf das Grundstück genommen werden.

Den Termin für die Ausrüstung Ihrer Abfallgefäße entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Anlage:


pdfEinführung des Identsystems im Landkreis für Haus- und Biomüllgefäße (48.78 kB)

Tipps in Sachen Einbruchschutz

einbruchAm 18.10.2016 in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr steht das Präventionsmobil der Polizei auf dem Kirchplatz an der evangelischen Kirche. Hier können interessierte Bürgerinnen und Bürger sich Tipps in Sachen Einbruchschutz und vielen anderen Themen geben lassen. Wir hoffen, dass von diesem Angebot rege Gebrauch gemacht wird.


Sirenensignale – Warnung der Bevölkerung

Am 13. September 2016 findet um 11 Uhr ein Probealarm im Landkreis Jerichower Land statt. Mit der Probealarmierung soll die Bevölkerung für das Sirenensignal -Allgemeine Warnung- sensibilisiert werden. Denn nur wer das Signal kennt, kann sich auch im Ernstfall entsprechend verhalten. Für den Probealarm werden alle 131 Sirenen im Landkreis ausgelöst.

Um die Bevölkerung bei großen Schadensereignissen und Gefahrenlagen zu warnen, werden im Landkreis Jerichower Land auch Sirenen eingesetzt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen über die Sirenensignale und richtige Verhaltensweisen:

„Allgemeine Warnung“ vor einer Gefahrenlage

Sirenensignal: auf- und abschwellender Ton
Dauer: 1 Minute

sirenensignale 1

Nach dem Sirenensignal "Allgemeine Warnung" sollen folgende Hinweise von der Bevölkerung beachtet werden:

  • Ruhe bewahren
  • Gebäude oder Wohnung aufsuchen
  • Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten
  • Nachbarn informieren
  • Radio einschalten (regionale Sender) und die Sicherheits- und Verhaltenshinweise beachten
  • Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) und 110 (Polizei) nur bei Notfällen benutzen

Während eines Hochwassers gilt in den betroffenen Orten:

  • sofortige Evakuierung aller Personben im Ort
  • höhergelegene Orte bzw. Gebiete aufsuchen

Feueralarm

Sirenensignal: Dauerton zweimal unterbrochen
Dauer: 1 Minute

sirenensignale 2

Dieses Signal dient der Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren.

"Probealarm"

Sirenensignal: Dauerton
Dauer: 15 Sekunden

sirenensignale 3

Dieses Signal dient ausschließlich zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sirenen und wird im gesamten Landkreis Jerichower Land jede Woche mittwochs um 15 Uhr durchgeführt.


pdfSirenenalarm (123.43 kB)

Positiver Bescheid zum Betrieb einer Biogasanlage in Gommern


Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung über die Entscheidung zum Antrag der Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung in 39245 Gommern, Landkreis Jerichower Land

Auf Antrag wird der Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer

Biogasanlage mit Gasaufbereitung
mit einer Durchsatzkapazität von 142,5 t/d

Anlage nach Nr. 1.15, 1.16, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen   4. BImSchV)

auf dem Grundstück in 39245 Gommern
        Gemarkung: Karith        
        Flur: 3        
        Flurstücke: 10020, 10055, 10057, 10059, 10060, 10066

durch das Landesverwaltungsamt erteilt.

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg (Justizzentrum Magdeburg), Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg erhoben werden.

Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom

17.08.2016 bis einschließlich 30.08.2016

bei folgenden Behörden aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

1. Stadtverwaltung Gommern
Bauamt Zimmer 4
Platz des Friedens 10
39245 Gommern

Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Mi. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Do.  von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr. von 09:00 bis 11:00 Uhr

2. Landesverwaltungsamt  Sachsen-Anhalt
Raum A 123
Dessauer Str. 70,
06118 Halle (Saale)

Mo. – Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr

Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) angefordert werden. Die Übersendung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg (Justizzentrum Magdeburg), Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg erhoben werden.


pdfBiogasanlage - positiver Bescheid (15.1 kB)