Stadt Gommern mit den Ortsteilen:
Vogelsang, Leitzkau, Hohenlochau, Wahlitz, Nedlitz, Dannigkow, Kressow, Menz, Vehlitz, Karith, Pöthen, Ladeburg, Dornburg, Prödel, Lübs

Bekanntmachung
des Auslegungsbeschlusses des Flächennutzungsplans (Neuaufstellung)
der Stadt Gommern
–Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB–

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 23. September 2015 dem Entwurf des Flächennutzungsplans (Neuaufstellung) und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB und der benachbarten Gemeinden gem. § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Da die Einheitsgemeinde Stadt Gommern mit der vorliegenden Neuaufstellung das Ziel verfolgt, für alle Gemarkungen eine Flächennutzungsplanung zu erstellen, umfasst der räumliche Geltungsbereich das gesamte Stadtgebiet der Einheitsgemeinde.

Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung, Umweltbericht und den themenbezogenen Beikarten findet statt:

in der Zeit

vom 12. Oktober 2015 bis 13. November 2015

in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4,

während der Dienststunden

montags, mittwochs, donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
dienstags                                      von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
freitags                                          von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine nach Absprache unter 039200/ 778931 vereinbart.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • der Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gommern,
  • das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt,
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie zu Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern,
  • Stellungnahmen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (LVwA) und der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg als Untere Landesplanungsbehörde zur Raumplanung,
  • Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land und des Wasser- und Schifffahrtsamtes Magdeburg zum Immissionsschutz,
  • Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt und des Ehle/ Ihle Verbandes zum Hochwasserschutz
  • Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land zum Bodenschutz,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen zum Naturschutz und zu den Altlasten.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 (2) und 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gommern, 24.09.2015

gez. Hünerbein                                                      -Siegel-
Bürgermeister

Anlage: Gebietsabgrenzung