Größte Aufräumaktion im Jerichower Land geplant!

World Clean Up 2019

Ärmel hochkrempeln und Gutes tun heißt es am 21. September 2019. Die Wirtschaftsjunioren Jerichower Land wollen mit eurer Unterstützung Dreckecken in der Region beseitigen. Macht mit und seid bei der großartigen und weltweiten Aufräumaktion, dem 2. WORLD CLEANUP DAY im Jerichower Land mit dabei!

Jeder kann mitmachen und seinen Teil dazu beitragen. Habt ihr beim Fahrradfahren, beim Gassi gehen oder bei einem Waldspaziergang Müll entdeckt? Dann tut etwas Gutes für eure Umwelt und werdet ein Teil der Initiative des WORLD CLEANUP DAYS.

So geht’s:
1. Du hältst die Augen offen und schickst alle Müllstandorte, die dir in der Natur auffallen per Mail

2. Du bist Teil eines Teams oder stellst ein Team zusammen (Freunde/Verein/Firma/Institution), das am 21. September den geposteten Müll an den gesammelten Standorten in deiner Region beseitigt.

3. Du unterstützt die Initiative mit Sachspenden (Mülltüten, Handschuhe, Essen & Getränke)

4. Du kannst die Initiative auch finanziell unterstützen, damit wir Getränke, Essen und alle benötigten Dinge für den World Cleanup Day besorgen können.

Helft mit beim Aufräumen
Melde dich, deine Schulklasse, Arbeits- oder Vereinskollegen für die umweltfreundliche Aktion an. Nachhaltigkeit geht uns alle etwas an und wir wollen für unsere Umwelt da sein.

Am 21. September packen wir es gemeinsam an und beseitigen dann die gemeldeten Schmutzecken in unserer Region. Zusammen mit dem Landkreis Jerichower Land und der AJL sind die ersten kompetenten Partner mit an Bord und unterstützen die Aktion des World Clean Up Days.

So könnt ihr uns erreichen.
Schreibt uns einfach oder ruft an:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0152 – 52 640 109

oder per Post:

IHK Magdeburg / Wirtschaftsjunioren Jerichower Land
Geschäftsführer: Kathleen Ardelt
Alter Markt 8
39104 Magdeburg

BU: Der 1. World Cleanup Day kam im vergangenen Jahr sehr gut an und fand viele Unterstützer.

Grafik: WJ JL e.V.

Pressekontakt

Marila Zielke
Tel.: 0152- 52 640 109
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen im Landkreis hat die Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Jegliche Entnahme mittels Pumpvorrichtungen aus diesen oberirdischen Gewässern sind bis auf Widerruf untersagt. Die Bundeswasserstraßen sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Verfügung tritt ab sofort in Kraft (https://bit.ly/2ZOkSxx).

Durch die wenigen Niederschläge in den letzten Monaten und die langanhaltende Trockenheit in 2018 sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern sehr niedrig. Da eine Änderung der Wettersituation derzeit nicht absehbar ist, sollen mit dieser Maßnahme weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermieden werden.

Auch der Grundwasserspiegel ist aufgrund der Trockenheit gesunken. Da aktuell keine ergiebigen Niederschläge vorhergesagt sind, könnte sich die Lage bei einer erneuten Hitzeperiode weiter zuspitzen. In diesem Fall wäre auch eine befristete Einschränkung von Grundwasserentnahmen erforderlich. Um hier vorzubeugen, wird die Bevölkerung gebeten, die Bewässerung beziehungsweise Beregnung von Pflanzen in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden zu verlegen, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am geringsten ist.

Hinweis: Das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) stellt eine Gewässerbenutzung dar, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, sind der zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921 /949-7410 und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.


Blaurock IV

Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" der Stadt Gommern (Kernstadt) für das in der Anlage dargestellte Gebiet als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des o.a. Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren fortzusetzen. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gleichzeitig hat der Stadtrat dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen.

Ziel der Planung ist es, den Grundstückseigentümern planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke auf privaten Grünflächen einfrieden bzw. im Zusammenhang mit den privaten Grünflächen sowie auf zwei aneinandergrenzende Grundstücke im nördlichen Bereich flexibler nutzen zu können.

Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt in der Zeit vom

11.10.2019 bis zum 15.11.2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< ->Bürger & Verwaltung ->Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

pdfBegründung (833.1 kB)
pdfBebauungsplan original (709.09 kB)
pdfBebauungsplan (413.48 kB)
pdfArtenlisten (97.92 kB)
pdfGebietsabgrenzung (385.78 kB)
pdfPlanzeichen (124.16 kB)
pdfPlanzeichenerklärung (125.13 kB)
pdftextliche Festsetzungen (128.24 kB)


Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" in der Stadt Gommern (Kernstadt), für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Blaurock IV" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Bebauungsplan "Blaurock IV" Gommern sind allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Gleichzeitig sind die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form 4 m breiter, privater Grünflächen entlang der westlichen bzw. östlichen Grundstücksgrenzen angeordnet. In den Grünstreifen dürfen derzeit keine baulichen Anlagen errichtet werden, wie Zäune und Mauern bzw. befestigte Flächen. Der Grünstreifen ist nur für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern vorgesehen, der auch dauerhaft unterhalten werden muss.

Um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, das Grundstück optimal auszunutzen bzw. auch einzufrieden und im nördlichen Bereich zwei aneinandergrenzende Grundstücke optimaler ausnutzen zu können, sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes die Errichtung von Einfriedungen und konkrete Standortänderungen des Grünstreifens ermöglicht werden.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 17. Juni 2019 bis zum 19. Juli 2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags: von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags: von 9.00 - 11.00 Uhr

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039 200) 77 89 -31 vereinbart.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

pdfBlaurock IV, 1.Änderung Bebauungsplan (699.4 kB)
pdf Begründung zum Bebauungsplan Blaurock IV, 1.Änderung (977.61 kB)


Neue Wertstoffhöfe in Gommern und Theeßen ab Mai geöffnet

Am 26. April 2019 – Tag der Offenen Tür am Wertstoffhof Gommern

Ab 02. Mai 2019 eröffnen die neuen Wertstoffhöfe in Theeßen (Gewerbestraße) und Gommern (Rudolph-Diesel-Straße). Damit ist die Modernisierung und Umstrukturierung der Abfall-Abgabemöglichkeiten neben der Hausmüllentsorgung im Landkreis abgeschlossen. Alle vier Standorte bieten eine verbesserte Verkehrsführung, einen übersichtlichen Anlieferungsbereich und ermöglichen die Annahme aller gängigen Wertstoffe und Abfälle. Die Kleinannahmestelle in Ziepel wird zum 30. April 2019 geschlossen. Insgesamt stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Jerichower Land dann 17 Grünabfallsammelplätze und vier große und moderne Wertstoffhöfe in Burg, Genthin, Theeßen sowie Gommern zur Verfügung – das umfangreichste Abgabenetz in ganz Sachsen-Anhalt.

Landrat Dr. Steffen Burchhardt wird am 26. April 2019 gemeinsam mit Bürgermeister Jens Hünerbein den Wertstoffhof in Gommern offiziell einweihen. Alle Interessierten haben an diesem Tag außerdem die Möglichkeit sich von 10 – 12 Uhr über die Betriebsweise eines Wertstoffhofes zu informieren. Der Geschäftsführer der AJL mbH, Dr. Henning Gehm wird mit seinem Team alle Fragen zur Abfallentsorgung beantworten.

Die sehr hohen abfallwirtschaftlichen Serviceleistungen im Landkreis Jerichower Land wurden 2017 vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und Infrastrukturoptimierung untersucht und das Netz der Abgabestellen überarbeitet. Im Ergebnis wurden die Kleinannahmestelle in Parey und Ziepel geschlossen und drei neue Wertstoffhöfe mit deutlich verbesserter Infrastruktur in Genthin, Theeßen und Gommern geplant sowie der Wertstoffhof in Burg ausgebaut. Insgesamt wurden ca. 1.500.000 Euro investiert.


Öffnungszeiten der Grünabfallsammelplätze 2019

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 19. März bis 30. November 2019 nur noch die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet. Der Grünabfallsammelplatz in der Magdeburger Straße in Gommern bleibt geschlossen. Der Rückbau des Platzes erfolgt nach Inbetriebnahme der Kleinannahmestelle.

Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 19. März 2019

Dienstag 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg, ab 20. März 2019

Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Ab 02. Mai 2019 soll die Kleinannahmestelle in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern, ihren Betrieb aufnehmen. Dort ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.

Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern

April bis November

Dienstag und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr

Dezember bis März

Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).