22.06.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr / Gewerbegebiet Gommern „Ehlepark“ / Unterbrechung der Wasserversorgung

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass am 22.06.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, in der OL Gommern die Wasserversorgung unterbrochen wird.

Folgende Straße ist von der Unterbrechung betroffen:

- Gewerbegebiet Gommern „Ehlepark“

Grund: Einbindung neue TWL für Baugebiet „nördlich der Ehle“

Durch den MB Möckern werden die betroffenen Anlieger per Kundeninformation (Handzettel) informiert.


hier investiert europa

Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung nachhaltiger Mobilität

aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hier: Teilaktion Radverkehrsanlagen und –infrastruktur

Vorhaben: „Neubau straßenbegleitender Radweg an der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“

Ziel des Landes Sachsen Anhalt ist es, Vorhaben zu unterstützen, die zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad einladen und so zur signifikanten und nachhaltigen Reduzierung der CO²-Emmission und der Klimabelastungen durch den Verkehrssektor beitragen.

Auf der Grundlage der o.g. Richtlinie beantragte die Stadt Gommern mit Antrag vom 5. November 2019 die Bewilligung einer Zuwendung. Vorausgegangen war eine Verkehrszählung, die Ende Juni Anfang Juli 2019 auf der K 1220 durchgeführt wurde. Mit den hier erfassten Arten und Mengen der Verkehrsteilnehmer konnte der Nachweis der CO²-Einsparung erbracht und der verkehrliche Bedarf nachgewiesen werden.

Das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen, hat mit Datum vom 31. März 2020 einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben“ Neubau straßenbegleitender Radweg im Zuge der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“ der Stadt Gommern erteilt. Im Rahmen des o.g. Programms finanziert die Europäische Kommission die Zuwendung vollständig mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (ERFE).

Mit der gewährten Zuwendung in Höhe von 828.000,00 € und dem Eigenanteil der Stadt Gommern in Höhe 92.000,00 € kann das Vorhaben „Neubau straßenbegleitender Radweg im Zuge der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“ ausgeführt werden. Der Radweg hat eine Länge von 2,4 km und eine Breite von 2,25 m. Er beginnt in Pöthen gegenüber dem Wahlitzer Weg als Radweg und endet in Nedlitz mit den letzten 200 m als Geh- und Radweg in der Gommeraner Straße vor Haus Nr. 11 a. . Der Geh- und Radweg wird durch die Anordnung von drei Straßenleuchten ergänzt.

Die Ausführung der Baumaßnahme soll im September /Oktober 2020 beginnen und im Frühjahr 2021 enden.

Mit dem Neubau des straßenbegleitenden Radweges an der K 1220 zwischen Pöthen und Nelditz wird der 2. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens der Stadt Gommern, der Errichtung eines Radweges zwischen Gommern und Nedlitz, abgeschlossen. Der 1. Bauabschnitt des Radweges zwischen Gommern und Pöthen ist bereits seit 2013 in Nutzung.

Übersichtskarte:

poethen nedlitz


29.04.2020, 08:00 Uhr - 15:00 Uhr / Zerbster Chaussee / Unterbrechung der Wasserversorgung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass am 29.04.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, in der OL Gommern die Wasserversorgung unterbrochen wird.

Folgende Straße ist von der Unterbrechung betroffen:

  • Zerbster Chaussee

Grund: Einbindung neue TWL

Durch den MB Möckern werden die betroffenen Anlieger per Kundeninformation (Handzettel) informiert.


Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

pdfVierte Verordnung (6.88 MB)


Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 03.05.2020

Stand 17.04.2020 10.00 Uhr

Achtung Wichtige Informationen für das Stadtgebiet Gommern:
Im Rahmen der Umsetzung der 4. Verordnung vom 16.04.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt unter anderem die Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 03.05.2020 verfügt.

Im Rahmen der Verfügung der Stadt Gommern vom 17.04.2020 zu „Maßnahmen der Stadt Gommern im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Corona-Virus); Verhinderung bzw. Eindämmung einer weiteren Ausbreitung wurde die Schließung kommunaler Einrichtungen bis zum 03.05.2020 verfügt.

In Umsetzung der Landesverordnung vom 16.04.2020 wird die Schließung folgender Einrichtungen bis einschließlich 03.05.2020 verfügt:

1. Schließung der Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr

Die Stadtverwaltung Gommern schließt für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin. Bitte beachten Sie auch die bisherigen Bekanntmachungen

2. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

Weiterhin bleiben städtische Einrichtungen bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
  • Sportlerheime
  • Jugendclubs
  • Bibliotheken
  • Trauerhallen (Friedhof)
  • Städtische Sportstätten bzw. Sportanlagen

3. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

Ebenfalls wird weiterhin bis einschließlich 03. Mai 2020 eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur im Einzelfallentscheidung erfolgen oder zu Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten.

4. Schließung der Spielplätze

Die Nutzung und das Betreten der kommunalen Spielplätze weiterhin bis einschließlich 03.05.2020 untersagt!
Gleiches gilt für die Skateranlage am Volkshaus, das Minispielfeld am Hort sowie den Bolzplatz am Rohrteichcenter.
Die Spielplätze werden nach Möglichkeit abgesperrt und beschildert.

5. Schiedsstelle

Die Schiedsstelle der Stadt Gommern bleibt bis 03.05.2020 geschlossen. Für Nachfragen steht Ihnen die Stadt Gommern unter der Tel. 039200/77890 zur Verfügung.

6. Notfallbetreuung in Kita und Schulen

Die Notfallbetreuung in den Kitas, Grundschule und Hort ist auch weiterhin sichergestellt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist in § 14 der 4. Verordnung vom 16.04.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt geregelt und auf der Homepage der Stadt www.gommern.de einsehbar.

7. Der Campingplatz Dannigkow Am Plattensee bleibt für den touristischen Betrieb bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen.

Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an.

Die Maßnahmen ergehen mit Stand 17.04.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Hompage der Stadt Gommern und in den sozialen Netzwerken zu informieren.
Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern