Kultur macht Stark
Mehr als 200 Stunden Arbeit stecken in den Wunschmusik-DVDs, die Niclas Rotermund, FSJler an der Europaschule Gymnasium Gommern (EGG), gestern an das Haus Katharina in Wahlitz und an die Stiemerling-Seniorenresidenz in Gommern auslieferte.
Über das Projekt „Kultur macht stark“, das Niclas Rotermund in seinem Freiwilligen Sozialen Jahr an der EGG leitet, wurde im Februar unter strengen Corona-Auflagen ein Konzert aufgezeichnet. Im Vorfeld hatten sich die Senioren Lieder wünschen können.
So spielte die Combo unter anderem „Ganz Paris träumt von der Liebe“ oder „Für mich solls rote Rosen regnen“. Das Konzert ist auch auf Youtube nachzuhören. Phillip Swoboda, ebenfalls ein ehemaliger Schüler der EGG, stand hinter den Kameras und übernahm die Nachbearbeitung des Videomaterials, Niclas Rotermund hatte die Arrangements geschrieben und kümmerte sich um den Ton, spielte zugleich Schlagzeug. Jens Arndt, Leiter der Jugendband in Gommern, stellte die Technik zur Verfügung und half sehr umfangreich und ohne auf die Uhr zu schauen. „Wenn es die Situation zulässt, dann wollen wir wieder direkt vor den Pflegeheimen spielen“, sagte Niclas Rotermund.
Die Bewohner können dann wieder Wünsche äußern. „Wir wollen ihnen eine schöne Zeit bieten.“ Über ein Miteinander der Generationen einen Mehrwert für die Region zu schaffen, ist das Ziel des Projekts „Kultur macht stark!“. Als gelungenen Abschluss des ersten Jahres soll am 17. Juli auf Schloss Leitzkau ein Open-Air-Konzert mit einer Big Band stattfinden. Dafür konnte der Gommeraner sogar Musiker aus dem Bundesjazzorchester gewinnen.
„Bei schlechtem Wetter spielen wir in der Basilika, wir hoffen aber, dass es nicht regnet und wir im Schlosshof auftreten können.“ 300 Zuschauer werden erwartet. Im Moment ist Niclas Rotermund auf Sponsorensuche. Auch Privatpersonen können Wunschmusik-DVD erreicht die Pflegeheime sich beteiligen. Wer das Konzerterlebnis in Leitzkau finanziell unterstützen möchte, meldet sich beim Organisator per E-Mail an niclas.rotermund@ gym-gommern.bildung- lsa.de.
Großes Lob für sein Engagement, seine Kreativität und seinen Umgang mit allen Ansprechpartnern erhält Niclas Rotermund von Schulleiterin Dagmar Riwaldt. Sie ist überzeugt, dass er die Erfahrung aus seinem Jahr als FSJler bei seinem weiteren Berufsweg sehr gut anwenden kann. Zumal aufgrund der Corona-Pandemie jede einzelne Aufgabe noch viel herausfordernder gewesen sei.
Konzert unter dem Link: https://youtu.be/d1vfyAKYOXU
Berücksichtigung von Parteien und Wählergruppen bei der Besetzung der Wahlvorstände zur Landrats- und Landtagswahl am 06. Juni 2021
Für die am 06. Juni 2021, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, stattfindenden Landrats- und Landtagswahlen werden gemäß § 12 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. § 6 Abs. 2 KWO LSA bzw. gemäß § 26 Abs. 2 LWG i. V. m. § 5 Abs. 1, 2 LWO die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum
09.04.2021
Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer für die Wahlvorstände in der Stadt Gommern und den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Karith/Pöthen, Ortschaft Vehlitz, Ortschaft Wahlitz, Ortschaft Menz, Ortschaft Nedlitz, Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau, Ortschaft Ladeburg, Ortschaft Dornburg, Ortschaft Prödel und Ortschaft Lübs vorzuschlagen.
Die Stadt Gommern bildet 3 Wahlbezirke. Die Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Gommern bilden jeweils einen Wahlbezirk.
Für jeden Wahlbezirk wird gemäß § 12 Abs. 1 KWG LSA bzw. gemäß § 26 Abs. 1 und 2 LWG ein Wahlvorstand gebildet, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer sowie 2 bis 6 Beisitzern besteht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Wahlvorstände gemäß § 13 Abs. 1 KWG LSA bzw. gemäß § 8 Abs. 2 LWO ehrenamtlich tätig sind. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können dieses Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 13 Abs. 2 KWG LSA. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richtet sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA i. V. m. § 31 KVG LSA.
Auch wird auf die Festlegungen im § 3 Absatz 2 und 3, § 8 Abs. 3 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) sowie auf § 48 Abs. 2 und § 49 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Vorschläge sind in der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, Haupt- und Ordnungsamt, Frau Schmidt, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, schriftlich einzureichen.
Aufstallungspflicht bleibt bestehen
Die im Jerichower Land seit Mitte Dezember 2020 gültige Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest bleibt bestehen. Nach aktuellen Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts wird das Ausbreitungsrisiko der Geflügelpest weiterhin als hoch eingestuft. Auch wenn im Land Sachsen-Anhalt bisher kein Ausbruch in Nutztierhaltungen zu verzeichnen ist, so zeigen die Ausbrüche in anderen Bundesländern, insbesondere in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, wie bedrohlich die Lage ist. Bis die Gefahr deutlich sinkt, müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen weiter konsequent eingehalten werden, um eine Übertragung der Infektion von Wildvögeln auf Nutzgeflügel zu verhindern.
Gerade der Frühlingszug der Vögel kann die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten erhöhen und damit die Virusübertragung und dessen Ausbreitung begünstigen. So werden beispielsweise auch tote, infizierte Wildvögel von Aasfressern aufgenommen, die dann innerhalb des eigenen Bewegungsradius den Virus verbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dies wiederum steigert dann das Risiko indirekter Eintragswege in Geflügelhaltungen, die den direkten Tod der infizierten Tiere beziehungsweise deren Tötung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung zur Folge hätten.
Mit Hilfe von physischen Barrieren kann das Geflügel vor einem Eintrag des hoch-pathogenen Virus der Aviären Influenza (HPAIV) geschützt und das Risiko eines direkten oder indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln minimiert werden. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung wie zum Beispiel eine Voliere zu halten. Die Tiere müssen nach oben gegen Einträge wie Kot geschützt sein, beispielsweise mit einer dichten Abdeckung aus Planen oder Platten. Gegen das Eindringen von Wildvögeln muss eine Seitenbegrenzung aus engmaschigen Netzen oder Drahtgeflechten angebracht werden. Weiterführende Informationen können der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises unter https://kurzelinks.de/dbps entnommen werden.
In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 02. März bis 30. November 2021 die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet.
Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:
Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 02. März 2021
Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr
Leitzkau, Loburger Weg, ab 03. März 2021
Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr
In der Kleinannahmestelle in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.
Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern
Dezember bis März
Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
April bis November
Dienstag und Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr
Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).
Abfall-Entsorgung bei frostigen Temperaturen und Schneefall
Aufgrund der Witterungsbedingungen in den vergangenen Tagen mit viel Schneefall und frostigen Temperaturen bittet die Abfallwirtschaftsgesellschaft - AJL GmbH alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bei der Bereitstellung der Abfallgefäße darauf zu achten, dass sich zwischen dem Entsorgungsfahrzeugen und den Abfall-Gefäßen keine Schneemassen von 1 m Höhe befinden. Die befüllten Gefäße können nicht durch den Schnee gezogen oder gehoben werden. Bei eingefrorenen Bio- beziehungsweise Restmülltonnen sollten am Tag der Entleerung die angefrorenen Inhalte vom Rand des Gefäßes, zum Beispiel mit einem Spaten, gelöst werden.
Können die Abfallbehälter aufgrund der Witterungsbedingungen nicht entleert oder abgefahren werden, erfolgt die Entleerung erst am darauffolgenden Entsorgungstermin laut gültigem Abfallkalender. Restabfall kann auch in Beistellsäcken mit dem Aufdruck „Landkreis Jerichower Land“ gesammelt und bei der nächstmöglichen Abfuhr neben der Restabfalltonne bereitgestellt werden. Diese 120 Liter Beistellsäcke sind gegen eine Gebühr von 5,45 Euro je Stück in der Kreiskasse (Alten Kaserne 9, 39288 Burg) und in der Abfallwirtschaft (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) erhältlich.
Da der Kauf der Beistellsäcke pandemiebedingt nicht für jeden Bürger im Landkreis kurzfristig möglich ist, wurde die Ausnahmeregelung getroffen, dass Restabfall bei der nächsten regulären Entsorgung auch über normale reißfeste 120 Liter Säcke neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden kann. Um die Abholung gewährleisten zu können, muss jeder bereitgestellte Sack unter Benennung von Ort, Straße und Hausnummer formlos per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. Anderenfalls erfolgt keine Entsorgung. Die Abrechnung der Entsorgung in Höhe von 5,45 Euro je zusätzlichem Restabfallsack erfolgt im Anschluss durch den Landkreis Jerichower Land.
Grundsätzlich gilt, dass die zu leerenden Abfallbehälter mit der Deckelöffnung zur Straße am Abfuhrtag oder am Vorabend rechtzeitig sichtbar vor dem angeschlossenen Grundstück bereitzustellen sind. Der Abfuhrwagen sollte problemlos an die entsprechenden Plätze heranfahren können, damit das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind. Nach der Entleerung müssen die Abfallbehälter unverzüglich von der Straße entfernt werden.