Neues Terminvergabesystem in der Kfz-Zulassung

Ab Montag, 03. August 2020 sind Termine für die Kfz-Zulassungsstellen in Burg und Genthin online auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de buchbar. Dieser Service wird bereits seit längerem erfolgreich in Burg angeboten und wird jetzt auch für den Standort Genthin freigeschalten. „Das bisherige Bearbeitungssystem anhand von Aufrufnummern wird zum Ende des Monats eingestellt und die einzelnen Anliegen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Für den Bürger wird damit das Serviceangebot flexibler. Zudem können wir langes Warten in Spitzenzeiten, wie wir es gerade nach dem Lockdown erlebt haben, vermeiden“, erklärt Landrat Dr. Steffen Burchhardt.

Die Online-Terminvergabe steht rund um die Uhr zur Verfügung und zeigt die Zeitoptionen innerhalb der nächsten vier Wochen. Mit nur wenigen Klicks kann individuell entschieden werden, an welchem Standort (Burg oder Genthin) und wann die Bearbeitung des eigenen Anliegens stattfinden soll. So können unter anderem Termine für die Fahrzeugabmeldung (10 Minuten), Zulassung von Neufahrzeugen (20-25 Minuten) oder Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen (15 Minuten) vereinbart werden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, juristische Personen, Kfz-Händler und Autohäuser.

Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Termine telefonisch abzustimmen. Die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle sind unter den auf der Internetseite des Landkreises hinterlegten Rufnummern erreichbar. Neben den Wunschterminen können dort in der Rubrik „Straßenverkehrsamt Online“ unter anderem auch Wunschkennzeichen reserviert werden.


Kalenderfoto gesucht

kalenderDie Kreisverwaltung ruft alle Einwohner des Jerichower Landes zu einer Fotoaktion auf. Für die Gestaltung des vom Landkreistag Sachsen-Anhalt herausgebrachten Wandkalenders wird das schönste Bild-Motiv vom Jerichower Land gesucht.

Auch in diesem Jahr erstellen die Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt einen gemeinsamen Bild-Wandkalender. Der neue Kalender für 2021 soll die Vielfalt Sachsen-Anhalts wiederspiegeln. Gesucht sind daher Motive, die umgesetzte Projekte, Darstellungen von Traditionen und Landschaften zeigen oder die Wirtschaft und den Tourismus in den Fokus stellen.

Der Kalender wird zur diesjährigen Landkreisversammlung am 26. November 2020 vorgestellt und dann landesweit verteilt. Der Fotograf des ausgewählten Bildes wird namentlich veröffentlicht und erhält ein Exemplar des Kalenders.

Jeder der an der Fotoaktion teilnehmen möchte, kann seinen Bildvorschlag hochauflösend in mindestens 300 dpi und inklusive Ortsangabe bis zum 31. Juli 2020 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.


Sanierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten in der Einheitsgemeinde Gommern

klimaschutz

Das Klimaschutzprojekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.

Die Stadt Gommern hat auf Basis eines Beleuchtungskonzeptes Fördermittel zur lichttechnischen und energetischen Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen beantragt. Im Rahmen der Sanierung wurden bestehende Beleuchtungsanlagen bereits in verschiedenen Orten der Einheitsgemeinde durch neue LED- Leuchten saniert.

In diesem Jahr werden die Beleuchtungsanlagen in der Ortschaft Leitzkau bearbeitet.

Die in den Haupt- und Anliegerstraßen von Leitzkau vorhandenen Beleuchtungsanlagen (Kabel, Maste und Leuchten) wurden vor ca. 25 Jahren errichtet und sukzessive bei Bedarf ergänzt. In einigen Straßen sind deutlich ältere Leuchten im Einsatz (1965 bis 1985). Aufgrund des damals hohen Sanierungsbedarfes und knapper öffentlicher Kassen kamen neben preiswerten auch billige Leuchten zum Einsatz. Diese waren überwiegend mit Leuchtmitteln weißer Lichtfarbe bestückt. Aus energetischen und umweltschutztechnischen Gründen ist der Einsatz dieser Quecksilberhochdruckdampflampen (HQL) in der EU verboten. Lampen und Leuchten werden nicht mehr hergestellt. Ausgewählt wurden anhand der in europäischen Beleuchtungsnormen vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken überspannungsgeschützte LED - Leuchten mit 10 Jahren Herstellergarantie. Durch den Austausch der vorhandenen gegen LED- Leuchten wird der Energiebedarf bei mindestens gleicher Beleuchtungsstärke um ca. 80% gesenkt. Alle auf den Straßen vorhandenen dekorativen und technischen Leuchten werden durch technische LED - Typen ersetzt.

Durch die Gestaltung der Leuchten wird kein Licht mehr in den oberen Halbraum der Atmosphäre abgestrahlt. Neben der Vermeidung von Lichtverschmutzunq werden hier, im Ergebnis neuester ökologischer Forschungen und in Abstimmung mit der Gemeinde, LED - Leuchten mit warmweißen Licht (Lichtfarbe ~ 3000K) eingesetzt.

Insbesondere wurde darauf geachtet, dass die Leuchten auch für künftige technische Aufgaben (Mobilfunk 2G/3G/4G/5G, GPS, Fotozelle, RF-Netzwerk, Leistungsmesser, Innentemperatur, Erschütterung) geeignet und andere Module, wie z.B., NB-IoT, Zähler, Kamera, Bewegung, Geräusche, Außentemperatur, Luftfeuchtigkeit, CO2, Gas (Umweltanalyse) nachrüstbar sind.

Technisch überarbeitet, aber nicht gefördert, werden die Schaltstellen der Straßenbeleuchtung sowie im Rahmen der Instandhaltung, die Beseitigung vorhandener Kabelfehler.


Sanierung öffentliche Toiletten

Jetzt ist es soweit.

Die öffentliche Toilette am Kaufhaus am Markt in der Stadt Gommern wird in den kommenden Wochen saniert. Die veralteten Elektro- und Sanitäranlagen, verschmutzte Decken und Wände, verfaultes Holzgebälk, kaputte Metalltüren etc., all das soll erneuert werden.
Zum Abschluss erhält auch die Fassade einen frischen Farbanstrich.
Aufgrund dieser umfangreichen Arbeiten ist die Toilettenanlage in der Zeit vom

Montag, dem 06. Juli bis voraussichtlich Freitag, dem 31. Juli geschlossen.

Die Verwaltung bittet schon jetzt darum, nach den Maßnahmen mit den Toiletten pfleglicher umzugehen und Schmierereien zu unterlassen.

Denken Sie bitte daran, dass es heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, öffentliche Toiletten im Ort vorzuhalten.


Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser

Der Landkreis Jerichower Land bittet die Bevölkerung sparsam und bewusst mit dem Wasser aus Seen und Flüssen sowie mit dem Grundwasser aus eigenen Brunnen und dem Trinkwasser umzugehen. Die Bewässerung beziehungsweise Beregnung von Pflanzen sollte in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden verlegt werden, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am geringsten ist. Derzeit prüft die Untere Wasserbehörde aufgrund der geringen Niederschläge in den letzten Monaten und der Wetterprognosen, die auch für die nächste Zeit keine nennenswerten Niederschläge vorhersagen, ob eine Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen erforderlich wird.

Angesichts der hohen Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie der derzeitig fehlenden Niederschläge sind stagnierende bis fallende Wasserstände in Seen und Flüssen im Landkreis sowie beim Grundwasser zu verzeichnen. Die geringen Pegelstände wirken sich auf die Qualität des Wassers aus, es fließt langsamer und wird wärmer. Der Sauerstoffgehalt in den Gewässern nimmt ab und der Lebensraum für die Fische wird kleiner. Zusätzliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen verstärken diesen Effekt. Bereits in 2019 musste die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Jerichower Land mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Ohne eine nachhaltige Verbesserung der Situation könnten außerdem befristete Einschränkungen der Grundwasserentnahmen zur Bewässerung notwendig werden, um die öffentliche Trinkwasser-versorgung nicht zu gefährden.

Hinweis: Das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) stellt eine Gewässernutzung dar, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, sind der zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921 /949-7410 und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.