Berücksichtigung von Parteien und Wählergruppen bei der Besetzung der Wahlvorstände zur Landrats- und Landtagswahl am 06. Juni 2021

Für die am 06. Juni 2021, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, stattfindenden Landrats- und Landtagswahlen werden gemäß § 12 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. § 6 Abs. 2 KWO LSA bzw. gemäß § 26 Abs. 2 LWG i. V. m. § 5 Abs. 1, 2 LWO die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum

09.04.2021

Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer für die Wahlvorstände in der Stadt Gommern und den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Karith/Pöthen, Ortschaft Vehlitz, Ortschaft Wahlitz, Ortschaft Menz, Ortschaft Nedlitz, Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau, Ortschaft Ladeburg, Ortschaft Dornburg, Ortschaft Prödel und Ortschaft Lübs vorzuschlagen.

Die Stadt Gommern bildet 3 Wahlbezirke. Die Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Gommern bilden jeweils einen Wahlbezirk.

Für jeden Wahlbezirk wird gemäß § 12 Abs. 1 KWG LSA bzw. gemäß § 26 Abs. 1 und 2 LWG ein Wahlvorstand gebildet, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer sowie 2 bis 6 Beisitzern besteht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Wahlvorstände gemäß § 13 Abs. 1 KWG LSA bzw. gemäß § 8 Abs. 2 LWO ehrenamtlich tätig sind. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können dieses Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 13 Abs. 2 KWG LSA. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richtet sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA i. V. m. § 31 KVG LSA.

Auch wird auf die Festlegungen im § 3 Absatz 2 und 3, § 8 Abs. 3 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) sowie auf § 48 Abs. 2 und § 49 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen.

Vorschläge sind in der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, Haupt- und Ordnungsamt, Frau Schmidt, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, schriftlich einzureichen.