Blaurock IV

Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" der Stadt Gommern (Kernstadt) für das in der Anlage dargestellte Gebiet als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des o.a. Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren fortzusetzen. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gleichzeitig hat der Stadtrat dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen.

Ziel der Planung ist es, den Grundstückseigentümern planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke auf privaten Grünflächen einfrieden bzw. im Zusammenhang mit den privaten Grünflächen sowie auf zwei aneinandergrenzende Grundstücke im nördlichen Bereich flexibler nutzen zu können.

Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt in der Zeit vom

11.10.2019 bis zum 15.11.2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< ->Bürger & Verwaltung ->Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

pdfBegründung (833.1 kB)
pdfBebauungsplan original (709.09 kB)
pdfBebauungsplan (413.48 kB)
pdfArtenlisten (97.92 kB)
pdfGebietsabgrenzung (385.78 kB)
pdfPlanzeichen (124.16 kB)
pdfPlanzeichenerklärung (125.13 kB)
pdftextliche Festsetzungen (128.24 kB)


Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" in der Stadt Gommern (Kernstadt), für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Blaurock IV" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Bebauungsplan "Blaurock IV" Gommern sind allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Gleichzeitig sind die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form 4 m breiter, privater Grünflächen entlang der westlichen bzw. östlichen Grundstücksgrenzen angeordnet. In den Grünstreifen dürfen derzeit keine baulichen Anlagen errichtet werden, wie Zäune und Mauern bzw. befestigte Flächen. Der Grünstreifen ist nur für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern vorgesehen, der auch dauerhaft unterhalten werden muss.

Um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, das Grundstück optimal auszunutzen bzw. auch einzufrieden und im nördlichen Bereich zwei aneinandergrenzende Grundstücke optimaler ausnutzen zu können, sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes die Errichtung von Einfriedungen und konkrete Standortänderungen des Grünstreifens ermöglicht werden.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 17. Juni 2019 bis zum 19. Juli 2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags: von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags: von 9.00 - 11.00 Uhr

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039 200) 77 89 -31 vereinbart.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

pdfBlaurock IV, 1.Änderung Bebauungsplan (699.4 kB)
pdf Begründung zum Bebauungsplan Blaurock IV, 1.Änderung (977.61 kB)