Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 03.05.2020

Stand 17.04.2020 10.00 Uhr

Achtung Wichtige Informationen für das Stadtgebiet Gommern:
Im Rahmen der Umsetzung der 4. Verordnung vom 16.04.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt unter anderem die Schließung verschiedenster Einrichtungen bis einschließlich den 03.05.2020 verfügt.

Im Rahmen der Verfügung der Stadt Gommern vom 17.04.2020 zu „Maßnahmen der Stadt Gommern im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Corona-Virus); Verhinderung bzw. Eindämmung einer weiteren Ausbreitung wurde die Schließung kommunaler Einrichtungen bis zum 03.05.2020 verfügt.

In Umsetzung der Landesverordnung vom 16.04.2020 wird die Schließung folgender Einrichtungen bis einschließlich 03.05.2020 verfügt:

1. Schließung der Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr

Die Stadtverwaltung Gommern schließt für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin. Bitte beachten Sie auch die bisherigen Bekanntmachungen

2. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

Weiterhin bleiben städtische Einrichtungen bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
  • Sportlerheime
  • Jugendclubs
  • Bibliotheken
  • Trauerhallen (Friedhof)
  • Städtische Sportstätten bzw. Sportanlagen

3. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

Ebenfalls wird weiterhin bis einschließlich 03. Mai 2020 eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur im Einzelfallentscheidung erfolgen oder zu Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten.

4. Schließung der Spielplätze

Die Nutzung und das Betreten der kommunalen Spielplätze weiterhin bis einschließlich 03.05.2020 untersagt!
Gleiches gilt für die Skateranlage am Volkshaus, das Minispielfeld am Hort sowie den Bolzplatz am Rohrteichcenter.
Die Spielplätze werden nach Möglichkeit abgesperrt und beschildert.

5. Schiedsstelle

Die Schiedsstelle der Stadt Gommern bleibt bis 03.05.2020 geschlossen. Für Nachfragen steht Ihnen die Stadt Gommern unter der Tel. 039200/77890 zur Verfügung.

6. Notfallbetreuung in Kita und Schulen

Die Notfallbetreuung in den Kitas, Grundschule und Hort ist auch weiterhin sichergestellt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist in § 14 der 4. Verordnung vom 16.04.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt geregelt und auf der Homepage der Stadt www.gommern.de einsehbar.

7. Der Campingplatz Dannigkow Am Plattensee bleibt für den touristischen Betrieb bis einschließlich 03.05.2020 geschlossen.

Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an.

Die Maßnahmen ergehen mit Stand 17.04.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Hompage der Stadt Gommern und in den sozialen Netzwerken zu informieren.
Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern