Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen im Landkreis hat die Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Jegliche Entnahme mittels Pumpvorrichtungen aus diesen oberirdischen Gewässern sind bis auf Widerruf untersagt. Die Bundeswasserstraßen sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Verfügung tritt ab sofort in Kraft (https://bit.ly/2ZOkSxx).

Durch die wenigen Niederschläge in den letzten Monaten und die langanhaltende Trockenheit in 2018 sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern sehr niedrig. Da eine Änderung der Wettersituation derzeit nicht absehbar ist, sollen mit dieser Maßnahme weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermieden werden.

Auch der Grundwasserspiegel ist aufgrund der Trockenheit gesunken. Da aktuell keine ergiebigen Niederschläge vorhergesagt sind, könnte sich die Lage bei einer erneuten Hitzeperiode weiter zuspitzen. In diesem Fall wäre auch eine befristete Einschränkung von Grundwasserentnahmen erforderlich. Um hier vorzubeugen, wird die Bevölkerung gebeten, die Bewässerung beziehungsweise Beregnung von Pflanzen in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden zu verlegen, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am geringsten ist.

Hinweis: Das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) stellt eine Gewässerbenutzung dar, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, sind der zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921 /949-7410 und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.