Abfall-Entsorgung bei frostigen Temperaturen und Schneefall
Aufgrund der Witterungsbedingungen in den vergangenen Tagen mit viel Schneefall und frostigen Temperaturen bittet die Abfallwirtschaftsgesellschaft - AJL GmbH alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bei der Bereitstellung der Abfallgefäße darauf zu achten, dass sich zwischen dem Entsorgungsfahrzeugen und den Abfall-Gefäßen keine Schneemassen von 1 m Höhe befinden. Die befüllten Gefäße können nicht durch den Schnee gezogen oder gehoben werden. Bei eingefrorenen Bio- beziehungsweise Restmülltonnen sollten am Tag der Entleerung die angefrorenen Inhalte vom Rand des Gefäßes, zum Beispiel mit einem Spaten, gelöst werden.
Können die Abfallbehälter aufgrund der Witterungsbedingungen nicht entleert oder abgefahren werden, erfolgt die Entleerung erst am darauffolgenden Entsorgungstermin laut gültigem Abfallkalender. Restabfall kann auch in Beistellsäcken mit dem Aufdruck „Landkreis Jerichower Land“ gesammelt und bei der nächstmöglichen Abfuhr neben der Restabfalltonne bereitgestellt werden. Diese 120 Liter Beistellsäcke sind gegen eine Gebühr von 5,45 Euro je Stück in der Kreiskasse (Alten Kaserne 9, 39288 Burg) und in der Abfallwirtschaft (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) erhältlich.
Da der Kauf der Beistellsäcke pandemiebedingt nicht für jeden Bürger im Landkreis kurzfristig möglich ist, wurde die Ausnahmeregelung getroffen, dass Restabfall bei der nächsten regulären Entsorgung auch über normale reißfeste 120 Liter Säcke neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden kann. Um die Abholung gewährleisten zu können, muss jeder bereitgestellte Sack unter Benennung von Ort, Straße und Hausnummer formlos per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. Anderenfalls erfolgt keine Entsorgung. Die Abrechnung der Entsorgung in Höhe von 5,45 Euro je zusätzlichem Restabfallsack erfolgt im Anschluss durch den Landkreis Jerichower Land.
Grundsätzlich gilt, dass die zu leerenden Abfallbehälter mit der Deckelöffnung zur Straße am Abfuhrtag oder am Vorabend rechtzeitig sichtbar vor dem angeschlossenen Grundstück bereitzustellen sind. Der Abfuhrwagen sollte problemlos an die entsprechenden Plätze heranfahren können, damit das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind. Nach der Entleerung müssen die Abfallbehälter unverzüglich von der Straße entfernt werden.