Änderung bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtungen)

Mit Wirkung vom 1. Jan. 2018 werden die Aufgaben der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung ausschließlich durch das amtliche Untersuchungspersonal des Landkreises Jerichower Land wahrgenommen. Eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Herrn Dr. Wetzel findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt.

Demzufolge sind beabsichtigte Schlachtungen nur noch beim Landkreis Jerichower Land unter den folgenden Kontakten rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung, zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden.

  1. 03921 949-3911 (TÄ Frau Witte) oder
  2. 01705727480 (TÄ Frau Witte) oder
  3. 03921 949-3900 (Amt für Verbraucherschutz) oder
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In Fällen, in denen die Anmeldung per E-Mail oder Mailbox erfolgt, werden Untersuchungen erst nach Zusage/Bestätigung durch das SG Veterinärwesen vorgenommen.


Laub städtischer Straßenbäume - Entsorgungshinweise

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18.10.2017 die 4. Änderung der Satzung der Stadt Gommern über die Reinigung öffentlicher Straßen und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.
In dieser Änderungssatzung regelt die Stadt Gommern die Entsorgung von Laub der städtischen Bäume, welches die Anlieger zusammenfegen und in geeigneten Behältnissen (Säcke) bereitstellen.

Die Abholung des Laubes erfolgt durch den Bauhof der Stadt Gommern während des Herbstlaubfalles wie folgt:

Gommern montags bis mittwochs und in den Ortschaften montags bis dienstags.

Diesbezüglich sind durch die Anwohner die Behältnisse montags bis 8.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass später abgestellte Behältnisse sonst erst in der darauffolgenden Woche abgeholt werden. Es darf auch nicht zu Behinderungen von Fußgängern und Autofahrern kommen. Entleert werden auch nur Behältnisse, die das Laub der städtischen Straßenbäume beinhalten. Kontrollen behält sich die Stadt vor.


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Anbau des 2.Rettungsweges und Einbau eines Treppenlifts zum Bürgerraum/Versammlungsraum der Stadt Gommern im OG der FFW Nedlitz

Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt, Abschnitt 2, Teil B, Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategin (LEADER)

Vorhaben: „Anbau des 2.Rettungsweges und Einbau eines Treppenlifts zum Bürgerraum/Versammlungsraum der Stadt Gommern im OG der FFW Nedlitz “

In der Ortschaft Nedlitz, Hauptstraße 9a befindet sich die FFW. Im Obergeschoss gibt es einen Versammlungsraum incl. Büro, Küche und WC. Dieser Versammlungsraum wurde für die FFW errichtet, wird aber jetzt auch von den ortsansässigen Vereinen, der Verwaltung (Sitz des Ortsbürgermeisters, Versammlungsraum des Ortschaftsrates) als Wahllokal und von den Bürgern genutzt. Der Versammlungsraum ist Treffpunkt und Begegnungsstätte in der Ortschaft für Veranstaltungen (Versammlungen, Wahlen und Feierlichkeiten der FFW, der Vereine sowie für Rentnernachmittage).

Um das Miteinander der Generationen im ländlichen Raum sowie die dörfliche Gemeinschaft zu erhalten und zu unterstützen, ist es erforderlich die Nutzung des Versammlungsraumes zu optimieren, so das ältere Menschen diesen Raum auch weiterhin nutzen können. Mit der Bereitstellung des Versammlungsraumes werden in der Ortschaft Nedlitz Voraussetzungen für den Zusammenhalt der Generationen geschaffen.

Die älteren Bürger sind sehr daran interessiert, dass der Lift errichtet wird.
Unser Ziel ist es, dass die älteren Bürger möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur durch den Anbau einer Außentreppe als 2.Rettungsweg und dem Einbau eines Treppenliftes wird die Nutzung und Erreichbarkeit des Versammlungsraumes, gewährleistet.
Mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten wird die öffentliche Daseinsfürsorge in der Ortschaft Nedlitz unterstützt.
Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Versammlungsraumes zum Bürgerraum mit Einbau Lift und Anbau Außentreppe wurde am 05.02.2016 erteilt. Seit Anfang September 2017 liegt der Zuwendungsbescheid vor.
Mit der Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt, Abschnitt 2, Teil B, Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategin (LEADER) kann die Stadt Gommern diese Baumaßnahe durchführen.


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In Dannigkow/Kressow wird die „Ruine“ an der B184 abgerissen

Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020)

An der B184 liegt der Ortsteil Kressow. Auf einem Grundstück der Gemeinde befindet sich ein Gebäude, welches in einem baulich sehr schlechten Zustand ist. Diese Ruine soll abgerissen werden. Als Sicherungsmaßnahme und zur Aufwertung und Revitalisierung innerörtlicher Bereiche ist der Abbruch dieses baufälligen Gebäudes erforderlich.

Durch die Verbreiterung der B184 sollen zur Verkehrssicherheit der Fahrgäste auch die beiden Haltestellen von der B184 in den Ortsteil Kressow verlegt werden. Eine Buswendeschleife soll das Ein- und Ausfahren der Busse erleichtern. Dazu ist es erforderlich eine Teilfläche des Grundstückes, auf dem sich die Ruine befindet, für die Errichtung des Wartehäuschens einschließlich Wartefläche, zur Verfügung zu stellen. Die durch den Abriss entstandenen und entsiegelten Flächen werden Begrünt (Rasen und Anpflanzungen).

Dies und die Errichtung der Zufahrtsstraße mit Buswendeschleife werden das Ortsbild erheblich aufwerten.

Ohne die Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020), könnten die Abrissarbeiten nicht durchgeführt werden.


Sturmtief „Paul“

Am 22.06.2017 hat uns um ca. 14.15 Uhr das Sturmtief „Paul“ mit voller Kraft getroffen. Innerhalb von einer viertel Stunde sind in der gesamten Einheitsgemeinde Bäume entwurzelt wurden, Dächer abgedeckt und viele weitere Schäden zu verzeichnen gewesen. Insbesondere den Naherholungsbereich in Dannigkow, Plötzky-Pretzien sowie Prödel hat es strak getroffen. Es grenzte an ein Wunder, dass es zu keinen schwerwiegenden Verletzten kam. Nach dem Sturm haben insbesondere alle zwölf Ortsfeuerwehren über 1.000 Einsatzstunden geleistet. Viele freiwillige Helfer haben mit angefasst, um Wege und Schadstellen zu beräumen. Die Mitarbeiter der Verwaltung und insbesondere des Bauhofes waren ständig im Einsatz.
Ich möchte mich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken für die gute Zusammenarbeit und gewährte Hilfe. Ebenfalls danke ich für das Verständnis, dass auf Grund von Gefahrensituationen einige Bereiche, wie Friedhöfe oder Parkanlagen gesperrt werden mussten. Wir werden noch einige Zeit mit den Aufräumarbeiten beschäftigt sein. Wir gehen derzeit von einem Schaden von mindestens 80.000,00 € aus, der den sehr angespannten Haushalt der Stadt zusätzlich belasten wird.