Änderung bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtungen)

Mit Wirkung vom 1. Jan. 2018 werden die Aufgaben der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung ausschließlich durch das amtliche Untersuchungspersonal des Landkreises Jerichower Land wahrgenommen. Eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Herrn Dr. Wetzel findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt.

Demzufolge sind beabsichtigte Schlachtungen nur noch beim Landkreis Jerichower Land unter den folgenden Kontakten rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung, zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden.

  1. 03921 949-3911 (TÄ Frau Witte) oder
  2. 01705727480 (TÄ Frau Witte) oder
  3. 03921 949-3900 (Amt für Verbraucherschutz) oder
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In Fällen, in denen die Anmeldung per E-Mail oder Mailbox erfolgt, werden Untersuchungen erst nach Zusage/Bestätigung durch das SG Veterinärwesen vorgenommen.