2. Stufe der EU-Lärmkartierung gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmkartierung – Ergebnis und Information an die Öffentlichkeit

Die Stadt Gommern hatte mit Beschluss des Stadtrates eine Lärmkartierung veranlasst, die auch im Internet bekannt gemacht wurde und einzusehen ist.

Betroffen ist die B 184, dort die Ortschaften Menz und Wahlitz.

Da der Baulastträger dieser Bundesstraße der Bund ist und die Stadt keinen Einfluss auf bauliche oder verkehrsrechtliche Änderungen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder Einbau eines Flüsterasphalts hat, sind solche Maßnahmen nicht von der Gemeinde umsetzbar und brauchen bei der begrenzten Bürgerbetroffenheit in einer Planung, die die Stadt auch noch finanziell belasten würde, dargestellt werden.

Die Bürger konnten in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss vom Straßenbau-lastträger für den Einbau von Schallschutzfenster beantragen, was in den Ort-schaften auch von sehr vielen Bürgern umgesetzt wurde. Ebenfalls hatte der Bau-lastträger bereits die Deckschicht erneuert. Mehr Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nicht möglich.

In südwestlicher Richtung der Ortschaften Menz und Wahlitz befindet sich ein ausgedehntes Waldgebiet, welches als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier haben die Bürger die Gelegenheit, diese ruhige Zone, die ca. 1-1,5 km von der Bundesstraße entfernt liegt, für einen Ausgleich zu nutzen.

Im Bundesverkehrswegeplan 2015 war die Ortsumgehung B 184 Wahlitz/ Menz im weiteren Bedarf aufgenommen. Im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die Stadt diese Ortsumgehung wieder unterstützt, dass sie aufgrund der Verkehrsbelastung aufgenommen werden soll. Die zuständige Landesstraßenbau-behörde hat das Ansinnen der Stadt unterstützt.

Der ausschlaggebende Punkt, keinen Lärmaktionsplan zu machen, ist jetzt, dass im Jahr 2018 mit der Planung für eine Ortsumgehung der B 184 nördlich der Ortschaften Menz und Wahlitz begonnen werden soll. Die Ortsumgehung befindet sich nun im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Die Dringlichkeit wurde von den zuständigen Behörden ebenfalls erkannt und nun so eingestuft.

Damit sind die Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Lärm ausgeschöpft und bereits in Arbeit. Die Umsetzung wird vom Baulastträger vorangetrieben und kommt damit zu dem positiven Ergebnis, die Lärmquelle in den betroffenen Ortschaften zu beseitigen.

Ergebnis: Ein Lärmaktionsplan wird aus vorgenannten Tatsachen nicht aufgestellt.

Lärmkarten und Bericht siehe https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe-der-eu-laermkartierung/