Kabinett beschließt 2-G-Zugangsmodell in Innenräumen

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Präsenzpflicht wird aufgehoben, Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt beginnen früher

Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab Donnerstag, 25. November 2021, für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Das hat das Kabinett der Landesregierung Sachsen-Anhalts heute beschlossen.

Mit der Maßnahme sollen vor allem Personen geschützt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung besteht, des Weiteren diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie die, die mit Personen in einem Hausstand leben, die zu genannten Risikogruppen gehören.

Weiterhin gilt der Präsenzbetrieb als bevorzugte Form des Unterrichts.

Darüber hinaus gilt ab Montag, 29. November 2021, in den Schulen Sachsen-Anhalts bis auf weiteres eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag.

Dem Kabinettsbeschluss zufolge wird zudem der Beginn der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt vorgezogen. Letzter Schultag in Sachsen-Anhalt in diesem Kalenderjahr ist demnach der 17. Dezember 2021.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Mit der Aufhebung der Präsenzpflicht und mit der Verlängerung der Weihnachtsferien auf insgesamt drei Wochen wollen wir dazu beitragen, Kontakte zu reduzieren, damit das Infektionsgeschehen zu bremsen und die sich verschärfende Lage in der vierten Corona-Welle zu entspannen.“

Feußner wies erneut auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für alle 12- bis 17-Jährigen sowie die Auffrischungsimpfung für alle ab einem Alter von 18 Jahren hin.


Covid-19-Impfungen jetzt mit BionTech und Moderna

Aufgrund der bundesweit veranlassten Rationierung des Impfstoffes von BionTech/Pfizer sind auch die angekündigten Lieferungen für den Landkreis heute abrupt gekürzt wurden. Um die geplanten Impftermine und die aktuell hohe Nachfrage trotzdem bedienen zu können, werden die Impfungen an den neueingerichteten Impfpunkten in Burg (Haus MuBi, Magdeburger Straße 24-26) und Genthin (Kreishaus, Brandenburger Straße 100) ab sofort umgestellt.

Neben dem mRNA-Impfstoff des Herstellers BionTech/Pfizer wird auch Moderna verimpft. Welches Vakzin verabreicht wird, richtet sich nach dem Alter des Impflings. Personen unter 30 Jahren erhalten weiterhin BionTech, während Personen ab 30 Jahren und älter nur noch mit Moderna gegen das Corona-Virus geimpft werden. 

Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen sind über die Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de buchbar. Die Impfungen sind an beiden Standorten nur mit vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 10 und 19 Uhr möglich.


Besucherstopp in der Helios Klinik Zerbst/Anhalt und der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern

  • Besucherstopp gilt ab sofort
  • Besuche sind nur in dringlichen Fällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich
  • Testnachweis muss vorliegen; unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus
  • Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit in der Klinik eine FFP2-Maske

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und als vorsorgliche Maßnahme zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sprechen die Helios Klinik Zerbst/Anhalt und die Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern einen sofortigen Besucherstopp aus. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen.

„Wir wissen, dass die Besuche sowohl für Angehörige als auch Patient:innen sehr wichtig sind, trotzdem haben wir uns aufgrund der besorgniserregenden Zahlen in den Landkreisen dazu entschieden, Besuche und Begleitpersonen vorübergehend nicht mehr zuzulassen“, begründet Thomas Schröder, Klinikgeschäftsführer der Helios Klinik Zerbst/Anhalt und der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern die vorsorgliche Maßnahme. „Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Patientinnen und Patienten, aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.“

Besuche sind nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen (z.B. medizinische, soziale Gründe, bei Palliativpatienten) und nur nach vorherigem telefonischen Kontakt mit den entsprechenden Stationen möglich. Weitere Ausnahmen wie beispielsweise zur Abschiednahme oder bei Langliegern sind nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich, müssen aber zwingend von diesen genehmigt und angemeldet sein. Begleitpersonen ambulanter Patient:innen sind ebenfalls nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Um mit seinen Liebsten dennoch in Kontakt zu bleiben, steht stationären Patienten neben kostenfreier Telefonie auch kostenloses W-LAN zur Verfügung. Zudem können Angehörige kleine Geschenke oder Grüße für ihre Lieben an der Rezeption der Klinik abgeben.

Die neuen Bestimmungen im Detail:

  1. Besuche nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen. Nicht unter 18 Jahren.
  2. 3G-Regelung: Getestet, Genesen oder Geimpft. Nachweis muss vorliegen.
  3. Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich: Helios Klinik Zerbst/Anhalt: (03923) 739-0 Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern: (039200) 67-0
  4. Sollte eine Besuchserlaubnis vorliegen, ist nur ein Besucher pro Patient und pro Tag erlaubt. Der Aufenthalt sollte maximal eine Stunde dauern.
  5. Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus eine FFP2-Maske und achten auf die Abstandsregelungen sowie geltenden Hygieneregeln.
  6. Besucher, die Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder Erkältungssymptome haben, werden gebeten, die Klinik nicht zu betreten.

„Personen mit Atemwegsinfektionen müssen wir von den Besuchsmöglichkeiten leider ausschließen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt“, ergänzt Thomas Schröder. „Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Ich bitte deshalb alle Patienten, Angehörige und Besucher um Verständnis. Letztendlich dienen all diese Maßnahmen nur dem Ziel, unserer Verantwortung als Gesundheitsversorger in unserem Landkreis gerecht zu werden“, so Schröder abschließend.

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Landkreis plant zusätzliche Impfangebote und erweitert Testpflicht in Pflegeeinrichtungen

Ab der nächsten Woche sollen wieder zusätzliche Impfangebote im Landkreis zur Verfügung stehen. Geplant sind ein fester Standort in Burg und einer in Genthin sowie mobile Einsätze in den Gemeinden Möser, Biederitz, Elbe-Parey, Jerichow, Möckern und Gommern. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Deutschen Roten Kreuz soll in den nächsten Tagen alles Notwendige auf den Weg gebracht werden. Termine können dann über die Online-Terminvergabe auf der Internetseite des Landkreises oder telefonisch gebucht werden.

„Wir planen aktuell von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Booster-Impfungen anzubieten. So können wir zum einen die Hausärzte im Landkreis ein stückweit entlasten und zum anderen die steigende Nachfrage schneller bedienen. Natürlich hoffen wir auch, dass wir mit diesem niedrigschwelligen Angeboten die Impfquote im Landkreis steigern“, erklärt Beigeordneter Thomas Barz.

Des Weiteren verschärft der Landkreis ab heute die Testpflicht in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Neben täglichen Tests für Mitarbeiter und Besucher ohne Impfschutz ist der Zutritt dann auch für vollständig geimpftes Personal und Dritte nur noch möglich, wenn diese einen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Test, der nicht älter als 48 h ist, vorweisen können. Die erforderlichen Testungen müssen von den Einrichtungen organisiert werden. „Ältere Menschen sind auch mit Impfung besonders gefährdet und der intensive Kontakt bei der Pflege birgt ein hohes Ansteckungsrisiko. Angesichts der zuletzt vermehrt festgestellten Impfdurchbrüche, reicht der Impfstatus allein nicht als Indikator aus, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen einzudämmen“, erklärt Landrat Dr. Steffen Burchhardt die Hintergründe für die Maßnahme.

Insgesamt ist ein besorgniserregender Anstieg der Covid-19 Hospitalisierungen zu erkennen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen im Landkreis liegt derzeit bei 12 Patienten pro 100.000 Einwohner. Der Anteil der Corona-Patienten in den Intensivbetten ist bereits bei 18,18 % angelangt. In den letzten sieben Tagen sind im Jerichower Land 249 Neuinfektionen registriert wurden, die Inzidenz liegt derzeit bei 278,5 und erreicht damit den sechsten Tag in Folge einen neuen Höchstwert.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.