Verwaltung für den Besucherverkehr ab dem 14.06.2021 wieder geöffnet

Achtung Wichtige Informationen für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern:

Im Rahmen der Möglichkeiten zur Umsetzung der ersten Änderungsverordnung zur 13. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt,

wird die Verwaltung für den Besucherverkehr ab dem 14.06.2021 wieder geöffnet. Eine vorherige terminliche Vereinbarung ist nicht mehr erforderlich, jedoch empfehlenswert.

Im Rathaus gilt für die Besucher, das Tragen eine Mund-Nase-Schutzbedeckung, entsprechende Mindestabstände sind einzuhalten.

Für das Einwohnermeldeamt gilt:

Auf Grund der digitalen Terminvereinbarungsmöglichkeiten bleiben bereits gebuchte Termine gültig. Auf die weitere Vereinbarung von elektronischen Terminen über unsere Homepage (www.gommern.de) wird ausdrücklich verwiesen. Zusätzlich wird die Möglichkeit eröffnet an den Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils vormittags ohne vorherige Terminvereinbarung das Einwohnermeldeamt aufzusuchen. Etwaige Wartezeiten bei der Abfertigung bitte ich zu berücksichtigen. Auch hier gilt die Maskenpflicht, sowie die Einhaltung von Mindestabständen.