Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus

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corona

Mobiles Impfteam kommt nach Gommern

Neben den beiden Impfzentren in Burg und Genthin bietet der Landkreis Jerichower Land nunmehr auch die Möglichkeit sich an verschiedenen Impfstellen in den Städten und Gemeinden impfen zu lassen.

Am 21.12.2021 wird das mobile Impfteam dann den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gommern in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Gommern, Am Weinberg 2A, Gommern zur Verfügung stehen.

Für die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Zur Impfung wird die Krankenversicherungskarte und der Impfausweis benötigt. Den Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung als auch das Aufklärungsblatt können Sie im Vorfeld hier herunterladen und zur Impfung mitbringen:

- pdfAnamnesebogen / Einwilligungserklärung (865.89 kB)

- pdfAufklärungsmerkblatt (897.65 kB)

Bei weiteren Fragen zum Thema steht Ihnen Frau Schoof vom Landkreis JL unter der Telefonnummer 03921/ 949-9001 zur Verfügung.


Schließung der Rathäuser in der Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der mittlerweile erlassenen 2. Änderung der 15. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes schließt die Stadtverwaltung Gommern ab Montag, den 13.12.2021, die Rathäuser für den Besucherverkehr. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Verwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, ist es erforderlich, telefonisch oder per Mail mit dem jeweiligen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen. Termine für das Einwohnermeldeamt können online über unsere Internetseite gebucht oder ebenfalls telefonisch vereinbart werden.

In den einzelnen Rathäusern besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung.

Im Allgemeinen ist die Stadtverwaltung Gommern, wie folgt zu erreichen:

Tel.:                            039200 / 77890
Mail:                           Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internetseite:              www.gommern.de


Corona-Testzentrum in Gommern

Mit Datum vom 07.12.2021 eröffnet nunmehr auch ein Corona-Testzentrum in Gommern.

Wo: Versammlungsstätte am Volkshaus, Fuchsbergstraße, 39245 Gommern

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 – 18:00 Uhr

Samstag  9:00 – 14:00 Uhr

Direkt-Buchungslink Testzentrum Gommern:

Die Termine werden immer in 5 Minuten-Slots eingetaktet.

www.gommern.anti-corona24.com

 

-DRINGEND gesucht: Fachpersonal aus dem Medizin- oder Pflegebereich, gern auch pensionierte Krankenschwestern und – pfleger oder auch ungelernte Kräfte (anschließend Schulung über das DRK)

Die Ausführung erfolgt über die Firma Komma, GmbH mit Sitz in Irxleben als beauftragtes Testzentrum durch den Landkreis Jerichower Land.

Es erfolgt die professionelle & schnelle Abwicklung durch Profisoftware von Apomondo Checkin über QR-Code, Terminbuchung über WebSeite oder Checkin vor Ort mittels Chipkarte der Krankenkasse

Das geschultes Personal führt einen beim BfArM gelisteten Corona Antigen-Schnelltest mittels Nasalabstrich im vorderen Nasenraum durch. Das Testergebnis ist per Mail oder klassisch als Papierausdruck erhältlich.


Sachsen-Anhalt setzt neue Corona-Regelungen um

Ab Montag, 6. Dezember 2021, gelten in Sachsen-Anhalt strengere Corona-Maßnahmen. Mit der zweiten Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt das Land die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde um. Geschäfte des Einzelhandels dürfen mit der 2G-Zugangsregel – wie sie bereits für Kultur und Gastronomie gilt - nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, E-Zigaretten- Geschäfte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und die Direktvermarktung von Blumen und Pflanzen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Baumärkte, Garten- und Gartenbaumärkte, Poststellen und der Großhandel.

Das 2G-Plus-Zugangsmodell ist neben Veranstaltungen von Chören auch für Volksfeste und Sportveranstaltungen verpflichtend. Für Ungeimpfte gelten ab Montag strenge Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum: Es dürfen sich nur noch Personen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen sind neue Obergrenzen festgelegt worden: maximal die Hälfte der örtlichen Kapazität, höchstens 5.000 in geschlossenen Räumen und höchstens 15.000 im Freien. In den Schulen gilt künftig Maskenpflicht für alle Klassenstufen, auch im Unterricht. Während der Ferienzeit sind Schulkinder von den Testpflichten, wo diese vorgeschrieben sind, nicht mehr ausgenommen, da in dieser Zeit keine Tests in den Schulen stattfinden.

Private Feiern von Geimpften und Genesenen sind zulässig, mit mehr als 50 Personen ausschließlich im Rahmen einer professionellen Organisation.

Die nun beschlossene Eindämmungsverordnung gilt bis vorerst zum 23. Dezember 2021.