Weitere Corona-Lockerungen treten ab morgen in Kraft

Entsprechend der Regelungen aus der Änderung der Dreizehnten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind ab morgen, 03. Juni 2021 weitere Lockerungsschritte im Jerichower Land möglich. Der Landkreis erfüllt die notwendige Voraussetzung einer stabilen Inzidenz seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (www.rki.de/inzidenzen).

Samstag

29. Mai 2021

Sonntag

30. Mai 2021

Montag

31. Mai 2021

Dienstag

01. Juni 2021

Mittwoch

02. Juni 2021

22,3

21,2

22,3

22,3

22,3

Unter anderem sind Treffen des eigenen Hausstandes mit zehn weiteren Personen verschiedener Haushalte möglich. Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung und in der Außengastronomie die Testpflicht.

Professionell organisierte Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte sind mit bis zu 100 TeilnehmerInnen in geschlossen Räumen und 250 Personen im Freien mit Test- und Anwesenheitsnachweisen möglich. Auch Kinos, Theater und Konzerthäuser sowie professionell organisierte Sportveranstaltungen können mit bis zu 250 Besuchern im Innenbereich und bis zu 500 Zuschauenden im Außenbereich, jeweils mit Test- und Anwesenheitsnachweis, stattfinden.

Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises mit einer detaillierte Übersicht zu den einzelnen Öffnungsschritten kann unter www.lkjl.de sowie im heute veröffentlichten Amtsblatt Nr. 20/2021 eingesehen werden.