Corona-Testpflicht wird gelockert
Entsprechend der Regelungen aus der Änderung der Vierzehnten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind ab morgen, 27. Juni 2021 weitere Lockerungsschritte im Jerichower Land in Bezug auf die Testpflicht möglich. Der Landkreis erfüllt die notwendige Voraussetzung einer stabilen Inzidenz seit zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (www.rki.de/inzidenzen).
Donnerstag 17.06.2021 |
Freitag 18.06.2021 |
Samstag 19.06.2021 |
Sonntag 20.06.2021 |
0 |
0 |
0 |
1,1 |
Montag 21.06.2021 |
Dienstag 22.06.2021 |
Mittwoch 23.06.2021 |
Donnerstag 24.06.2021 |
Freitag 25.06.2021 |
Samstag 26.06.2021 |
1,1 |
1,1 |
2,2 |
2,2 |
2,2 |
2,2 |
Unter anderem können ohne die Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis oder die Durchführung eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) folgende Angebote wieder genutzt beziehungsweise Orte besucht werden:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren
- Einrichtungen,
- Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Konzerthäuser,
- geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
- alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, mit Ausnahme von Teilnehmenden an Wettkämpfen sowie
- Stadt- und Naturführungen.
Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises kann unter www.lkjl.de sowie im heute veröffentlichten Amtsblatt Nr. 24/2021 eingesehen werden.