Corona-Auffrischungsimpfungen im Impfzentrum

Ab sofort werden im stationären Impfzentrum in Burg (Platz des Friedens 1) auch Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) angeboten. Impfberechtigt sind BewohnerInnen und Beschäftigte in Pflege- und Alteneinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression, pflegebedürftige Personen in eigener Häuslichkeit und über 80-Jährige. Voraussetzung für eine Auffrischungsimpfung ist, dass die zweite Corona-Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Personen mit einer abgeschlossenen Vektor-Impfstoffserie (1x Johnson & Johnson oder 2x AstraZeneca) können ebenfalls sechs Monate nach der letzten Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dies gilt auch für Genesene, die eine „Boosterimpfung“ mit einem Vektor-Impfstoff bekommen haben.

Mit der Drittimpfung soll verhindert werden, dass der Impfschutz gegen das Corona-Virus nachlässt.