Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung bis zum 28. Januar

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die vierte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt bis zu dem 28. Januar 2022. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlängert.

Geboosterte Personen sind künftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Dafür wurden die Zugangsbedingungen zum 2-G-Plus-Modell angepasst, das in Sachsen-Anhalt nach wie vor verpflichtend für Chöre, Volksfeste, Sport- und Kulturgroßveranstaltungen gilt und freiwillig in der Gastronomie umgesetzt werden kann. Zugang erhalten nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind mit der neuen Verordnung vom Tag ihrer Drittimpfung an von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Hintergrund ist die bundesseitige Anpassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten ebenfalls Zugang, benötigen aber in der Ferienzeit ein negatives Testergebnis.

Neu aufgenommen wurden die Infektionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung des Lehrbetriebes der Hochschulen und Universitäten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Abstandswahrung, zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen- Schutzes und die Anwendung der 3-G-Regelung. Die Hochschulen sind berechtigt, eigenständige Schutzkonzepte zu entwickeln, die die Bedingungen vor Ort berücksichtigen.

pdfDownload Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (298.27 kB)


corona

Mobiles Impfteam kommt nach Gommern 20.01. + 27.01.2022

Neben den beiden Impfzentren in Burg und Genthin bietet der Landkreis Jerichower Land nunmehr auch die Möglichkeit sich an verschiedenen Impfstellen in den Städten und Gemeinden impfen zu lassen.

Am 20.01.2022 und am 27.01.2022 wird das mobile Impfteam dann den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gommern in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Gommern, Am Weinberg 2A, Gommern zur Verfügung stehen.

Für die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Zur Impfung wird die Krankenversicherungskarte und der Impfausweis benötigt. Den Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung als auch das Aufklärungsblatt können Sie im Vorfeld hier herunterladen und zur Impfung mitbringen:

- pdfAnamnesebogen / Einwilligungserklärung (865.89 kB)

- pdfAufklärungsmerkblatt (897.65 kB)

Bei weiteren Fragen zum Thema steht Ihnen Frau Schoof vom Landkreis JL unter der Telefonnummer 03921/ 949-9001 zur Verfügung.


Mobile Impfteams in den Gemeinden unterwegs

Im Zeitraum vom 10. Januar 2022 bis 13. Januar 2022 sind mobile Impfteams in den Gemeinden unterwegs. Vor Ort werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Erst- und Zweitimpfungen sind für alle Personen ab 12 Jahren möglich. Eine Booster-Impfung können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren erhalten, wenn die Zweitimpfung gegen SARS-CoV-2 mindestens drei Monate her ist. Die Impfpunkte können spontan ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten aufgesucht werden:

ImpfpunkteDatumUhrzeitAdresse
Möckern 10.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Sporthalle, Lochower Weg, 39291 Möckern
Elbe-Parey 10.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Am Deich 7, 39317 Parey
Möser 11.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Rudolf- Breitscheid-Weg 24, 39291 Möser
Möckern 11.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Sporthalle, Lochower Weg, 39291 Möckern
Biederitz/ 12.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Schulstraße 8a, 39175 Biederitz
Jerichow 12.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Karl-Liebknecht-Straße 55, 39319 Jerichow
Möser 13.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Rudolf- Breitscheid-Weg 24, 39291 Möser
Gommern 13.01.2022 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Am Weinberg 2a, 39245 Gommern

In den Impfpunkten in Burg (Haus MuBi, Magdeburger Straße 24-26) und Genthin (Kreishaus, Brandenburger Straße 100) werden die Corona-Schutzimpfungen weiterhin von montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 19 Uhr durchgeführt.


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Mobiles Impfteam kommt nach Gommern 13.01.2022

Neben den beiden Impfzentren in Burg und Genthin bietet der Landkreis Jerichower Land nunmehr auch die Möglichkeit sich an verschiedenen Impfstellen in den Städten und Gemeinden impfen zu lassen.

Am 13.01.2022 wird das mobile Impfteam dann den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gommern in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Gommern, Am Weinberg 2A, Gommern zur Verfügung stehen.

Für die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Zur Impfung wird die Krankenversicherungskarte und der Impfausweis benötigt. Den Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung als auch das Aufklärungsblatt können Sie im Vorfeld hier herunterladen und zur Impfung mitbringen:

- pdfAnamnesebogen / Einwilligungserklärung (865.89 kB)

- pdfAufklärungsmerkblatt (897.65 kB)

Bei weiteren Fragen zum Thema steht Ihnen Frau Schoof vom Landkreis JL unter der Telefonnummer 03921/ 949-9001 zur Verfügung.


Sachsen-Anhalt schließt Clubs und Diskotheken

Nach Feststellung der epidemischen Lage durch den Landtag werden ab Donnerstag in Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Dazu hat das Kabinett die dritte Änderungsverordnung zur 15.
Eindämmungsverordnung beschlossen. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Schließung von Clubs und Diskotheken.
Zudem werden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, zur Eindämmung der Pandemie weitere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene zu verordnen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können zudem am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Ansammlungsverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen.

Mit den neuen Maßnahmen wird der jüngste Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. In Bereichen, in denen im Rahmen der 2-G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, wird es vorerst keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben. Hintergrund sind die aktuell sehr hohen Inzidenzen in Sachsen-Anhalt und die neue sich ausbreitende Omikron-Variante.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft und gilt bis vorerst zum 18. Januar 2022.