Neustarthilfe für von der Corona-Krise stark betroffene Soloselbständige

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Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 9. SARS-CoV-2-EindV)

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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 128 Fällen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 140,64. Insgesamt gibt es 1.903 Fälle im Landkreis (Stand: 09. Februar 2021 / 14:00 Uhr). Es befi

nden sich 662 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen sieben Personen behandelt werden, keiner intensivmedizinisch. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind seit Beginn der Pandemie 94 Personen verstorben, davon sind 13 Sterbefälle in den letzten 7 Tagen hinzugekommen.

Die unverändert hohe 7-Tage-Inzidenz im Jerichower Land resultiert auch weiterhin aus verschiedenen Ausbruchsgeschehen sowie vielen Einzelerkrankungen. Sehr oft wird im Verlauf eine hohe Zahl an Kontaktpersonen, die sich in häuslicher Isolierung befinden, ebenfalls positiv auf das Corona-Virus getestet.

Mit Ablauf dieser Woche werden alle Pflegeheime mindestens mit der Erstimpfung und auch zu einem großen Teil mit der Zweitimpfung versorgt sein. Die ansässigen Kliniken wie die Helios Klinik in Burg, die Lungenklinik Lostau, das Fachkrankenhaus Jerichow und auch die Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern sind mit Impfstoff versorgt wurden. Der Rettungsdienst, die Dialysezentren und auch das Personal der ambulanten Pflegedienste hat bereits fast vollständig mindestens die erste Impfung bekommen. Insgesamt haben bisher 2.775 Personen die Erstimpfung und 1.138 die Zweitimpfung erhalten.

Des Weiteren erhalten alle Impfberechtigten im Jerichower Land, die 80 Jahre oder älter sind und im eigenen Haushalt leben, in den nächsten Tagen einen Fragebogen postalisch zugesendet. Dieser soll bis Mitte März von den Betroffenen zurückgeschickt werden, um im Anschluss die Vergabe der Impftermine planen zu können. Ebenfalls in dem Schreiben enthalten sind ein Anamnese- sowie ein Aufklärungsbogen zur Impfung. Diese können bereits im Vorfeld ausgefüllt und dann zum Termin mitgebracht werden.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.


Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 84 Fällen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 94,88. Insgesamt gibt es 1.802 Fälle im Landkreis (Stand: 03. Februar 2021 / 13:00 Uhr). Es befinden sich 693 Personen in häuslicher Quarantäne. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind seit Beginn der Pandemie 83 Personen verstorben, davon sind 15 Sterbefälle in den letzten 7 Tagen hinzugekommen.

Insgesamt haben bisher 2.373 Personen die Erstimpfung gegen das Corona-Virus erhalten und 900 die Zweitimpfung. In der kommenden Woche sind die mobilen Teams im Seniorendomizil Biederitz, im Burger Seniorenheim Stadtblick, im „Haus der Generation“ in Genthin sowie im Seniorenheim Heyrothsberge um die letzten Erstimpfungen in den Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Des Weiteren erhalten die BewohnerInnen und das Pflegepersonal in vier Seniorenheimen in Genthin und Jerichow die zweite Impfung. Im stationären Impfzentrum Burg erhalten am 12. Februar 2021 die ambulanten Pflegekräfte die Zweitinjektion. Eine tagesaktuelle Übersicht zum Impfstatus in den Pflegeeinrichtungen ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://kurzelinks.de/4fvm einsehbar.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.


Sachsen-Anhalt bleibt bis 14. Februar im Lockdown

Sachsen-Anhalt bleibt im Lockdown. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Dies hat das Kabinett heute in Magdeburg beschlossen. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 um. Die geänderte Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab 25. Januar 2021. Hintergrund sind die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen und die Ausbreitung neuer ansteckender Virus-Mutationen.

Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Das sind mehrlagige Einwegmasken, die auch als OP-Maske oder Einwegschutzmaske bezeichnet werden. Aber auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2-oder FFP3-Maske) können beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr getragen werden.
In diesen Bereichen ist ab Montag das Tragen einer Alltagsmaske nicht mehr ausreichend.

Sachsen-Anhalts Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung weiter geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen gelten ebenfalls weiter bis zum 14. Februar 2021. Das heißt, erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.
Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.

Die geänderte Verordnung sieht aber auch eine Entlastung für Familien vor: Bei der Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre können sich zwei Familien nun gegenseitig unterstützen. Zudem wurde in der geänderten Verordnung klargestellt, dass eigene Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei einem Besuch mitgenommen werden dürfen. Diese waren zuvor bei den Kontaktregeln nicht ausgenommen worden.
Listenparteitage etablierter Parteien zur Aufstellung von Bewerbern zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 müssen auf einen Zeitpunkt nach dem 14. Februar 2021 verschoben werden. Die etablierten Parteien haben noch ausreichend Zeit, ihre Aufstellungen rechtzeitig bis zur Einreichungsfrist der Wahlvorschläge am 19. April 2021 vorzunehmen. Nur für nicht etablierte Parteien, die für die Teilnahme an der Landtagswahl Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, bestehen Ausnahmen. Im Zweifelsfall ist die Landeswahlleitung zu beteiligen.

Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben ebenfalls vorerst bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die neue Arbeitsschutzverordnung des Bundes vom 20. Januar 2021 regelt zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, soweit es die Betriebsabläufe zulassen, Homeoffice anzubieten. Aber auch die Arbeit im Betrieb muss sicher sein, wenn der Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegt werden kann. Dazu sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram.

pdfDritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (1.42 MB)