Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 179 Fällen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 203,2 und damit erstmalig über der 200ter-Marke. Insgesamt gibt es 2.547 Fälle im Landkreis (Stand: 25. März 2021 / 13:30 Uhr). Es befinden sich 967 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen 15 Personen behandelt werden, eine davon intensivmedizinisch. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind seit Beginn der Pandemie 123 Personen verstorben, davon sind vier Sterbefälle in den letzten sieben Tagen hinzugekommen. Der Anteil der britischen Virus-Mutation B 1.1.7. lag in dieser Woche bei ca. 70 Prozent, die südafrikanische Variante wurde viermal bei Infizierten im Landkreis nachgewiesen.

Die dezentralen Impfstationen waren in dieser Woche in Genthin, Möckern, Gommern und Möser aufgebaut, um die Altersgruppe der über 80-Jährigen mit der Erstimpfung zu versorgen. In den Einheitsgemeinden konnten über 2.300 Personen geimpft werden. Außerdem wurde den LehrerInnen und MitarbeiterInnen der weiterführenden Schulen kurzfristig ein Impfangebot über die temporären Impfstationen unterbreitet. Insgesamt haben bisher 11.302 Personen die Erstimpfung und 3.471 die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Dies entspricht bei der Erstimpfung 12,6 Prozent der Landkreis-Bevölkerung und 3,9 Prozent bei der Zweitimpfung. Im bundesweiten Vergleich liegt das Jerichower Land damit sogar deutlich vor dem erstplatzierten Saarland, das durchschnittlich auf 11,7 Prozent Erstimpfungen kommt. In Sachsen-Anhalt sind es nach Daten des Robert-Koch-Instituts bisher im Durchschnitt 9,7 Prozent.

Ab Mitte nächster Woche wird der Terminservice für das stationäre Impfzentrum in Burg freigeschalten. Dieser wird online über die Internetseite des Landkreises erreichbar sein. Dort können dann Termine ab dem 6. April 2021 gebucht werden. Ziel ist es in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Vakzine ca. 500 – 800 Impfungen pro Tag durchzuführen. Impfberechtigt sind Personen in der ersten und zweiten Prioritätsgruppe, dies betrifft unter anderem 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten. Parallel führen aktuell 13 Hausarztpraxen die Impfungen gegen das Corona-Virus durch. Mit Hilfe der Hausärzte wird gerade auch eine Lösung für das Impfen von immobilen Personen organisiert. „Wir haben große Fortschritte beim Impfen erzielt. Dafür gebührt neben den engagierten Mitarbeitern sowie der Unterstützung durch die Bundeswehr auch den Gemeinden und den Allgemeinmedizinern unser Dank. Das ist bislang eine echte Teamleistung“, so das Zwischenfazit von Landrat Dr. Burchhardt.

Der Landkreis arbeitet ebenfalls am Ausbau der Teststrategie über Apotheken und Hausarztpraxen. Außerdem soll es an drei bis vier Standorten in der Region Testzentren geben, die gemeinsam mit einem externen Partner von der Kreisverwaltung organisiert werden. Die bisher verfügbaren Angeboten sind unter www.lkjl.de einsehbar. An die Schulen im Jerichower Land sind zu Beginn der Woche ca. 9.000 Antigen-Selbsttests verteilt wurden. „Um den Präsenzunterricht so sicher wie möglich zu gestalten und die angestrebten zwei Testungen pro Woche durchführen zu können, benötigen wir allerdings für die knapp 8.000 SchülerInnen im Jerichower Land 16.000 Tests pro Woche. Diese will das Land sukzessive während der Osterferien liefern“, erklärt Thomas Barz, Leiter des Impfzentrums.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.


Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 108 Fällen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 109,39. Insgesamt gibt es 2.368 Fälle im Landkreis (Stand: 18. März 2021 / 14:00 Uhr). Es befinden sich 738 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen 14 Personen behandelt werden, zwei davon intensivmedizinisch. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind seit Beginn der Pandemie 119 Personen verstorben, davon ist ein Sterbefall in den letzten sieben Tagen hinzugekommen. Auch im Jerichower Land verbreiten sich die Virusmutationen. Während der Anteil der britischen Variante B 1.1.7. mittlerweile bei ca. 50 Prozent liegt, wurde die südafrikanische Variante gestern das erste Mal bei einem Infizierten im Landkreis nachgewiesen.

Bei den Impfungen konzentriert sich der Landkreis aktuell auf den Abschluss der Impfungen in der Priorität 1. So wurden in der Altersgruppe der über 80-jährigen innerhalb von drei Tagen über 1.100 Burgerinnen und Burger im stationären Impfzentrum mit der Erstimpfung versorgt. Auch die Termine für die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis wurden an die Impfberechtigen versandt. Eine Übersicht zu den jeweiligen Terminen und Örtlichkeiten der dezentralen Impfstationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de in der Rubrik „Corona-Schutzimpfungen“ hinterlegt. Insgesamt haben bisher 7.741 Personen die Erstimpfung und 3.047 die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Seit heute können auch die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca fortgesetzt werden. Nach der gestrigen Entscheidung der Konferenz der GesundheitsministerInnen über die Wiederaufnahme wurden die Aufklärungsblätter zum Impfstoff entsprechend angepasst und auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung und nehmen die Impfungen mit AstraZeneca ab sofort wieder auf“, erklärt der Leiter des Impfzentrums Thomas Barz. Die Impfungen mit AstraZeneca waren am Montag nach einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) bundesweit vorsorglich eingestellt worden. Hintergrund waren mehrere Fälle von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung. Die Daten wurden nun von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) neu analysiert und bewertet.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.


Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus wird durch Rechtsverordnung ersetzt

Das Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land Nr. 06/2021 ist am 19. März 2021 erschienen. Es enthält die Rechtsverordnung des Landkreises Jerichower Land zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Im selben Zuge wird die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 17. März 2021 aufgehoben. Die nunmehr erlassene Rechtsverordnung enthält keine inhaltlichen Änderungen zur Allgemeinverfügung, steht aber im Rang über einer Allgemeinverfügung und soll der besonderen Bedeutung des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen.

Weiterhin gilt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Feiern sind unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit, ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, gestattet.

Der Landkreis ist verpflichtet diese Kontaktbeschränkungen gemäß der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur erlassen, sobald eine dreitägige Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern zu verzeichnen ist. Die Inzidenz im Jerichower Land übersteigt seit dem 11. März 2021 signifikant die 100ter-Marke und liegt derzeit bei 109,39 (Stand: 18. März 2021).

Die Rechtsverordnung kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden sowie im Amtsblatt Nr. 06/2021.


Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Corona-Eindämmung

Aufgrund der mehrtägigen Überschreitung der 100ter-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen. Diese schränkt die Kontakte für den öffentlichen Raum und für private Feiern im Jerichower Land ein. Die Regelungen gelten ab dem 18. März 2021 und sind vorerst befristet bis zum 17. April 2021. Sollte die 7-Tage-Inzidenz jedoch für einen Zeitraum von fünf Tagen unter die 100 fallen, kann der Landkreis diese Beschränkungen auch kurzfristig wieder aufheben.

Wie in der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt, sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, bei einer dreitägigen Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern, diese Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Die Inzidenz im Jerichower Land überschreitet diesen Wert seit dem 11. März 2021 signifikant und liegt derzeit bei 112,74 (Stand: 16. März 2021).

Dementsprechend ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.

Private Feiern sind unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit, ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, gestattet.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden sowie im heute veröffentlichten Amtsblatt Nr. 05/2021.