Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

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Regeln für Corona-Untersuchungen und Quarantäne über Weihnachten sowie den Jahreswechsel

Auch im Zeitraum von Heiligabend bis nach Neujahr, in dem viele Arztpraxen geschlossen sind, stellen die Corona-Fieberambulanz Burg der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und das Gesundheitsamt des Landkreises sicher, dass alle Personen mit Verdacht auf eine Corona-Infektion die notwendigen Beratungen und Untersuchungen erhalten.

Personen mit Krankheitszeichen wie Fieber, Erkältungsbeschwerden, Geruchs- oder Geschmacksstörungen melden sich zunächst telefonisch in ihrer Hausarztpraxis oder der benannten Vertretungspraxis – bitte nicht direkt in die Arztpraxis gehen! Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen erreichen Patienten mit Infektzeichen den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Die Hausärztin oder der Hausarzt bzw. der kassenärztliche Bereitschaftsdienst entscheiden dann über die weitere Verfahrensweise.

Personen ohne Krankheitszeichen begeben sich bitte selbständig in häusliche Absonderung („Quarantäne“) und melden sich per Mail oder am nächsten Werktag telefonisch beim Gesundheitsamt, wenn sie:

  • engen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten (z.B. länger als 15 Minuten direkter Kontakt ohne Mund-Nasen-Schutz),
  • in der Corona-WarnApp die Anzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sind.

Das Gesundheitsamt ist unter den Rufnummern 03921/949-53 53 oder -53 00 an Werktagen telefonisch oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Bei Bedarf vermittelt das Gesundheitsamt für betroffene Personen einen Termin für eine Abstrichuntersuchung. Personen, bei denen eine Abstrichuntersuchung erforderlich ist, müssen zunächst weiter in häuslicher Absonderung („Quarantäne“) bleiben.

Nach der Abstrichuntersuchung liegen die Untersuchungsergebnisse in der Regel nach 1-2 Tagen vor. Anschließend legt das Gesundheitsamt fest, ob die häusliche Absonderung („Quarantäne“) fortgeführt werden muss oder ob diese aufgehoben werden kann. Das Gesundheitsamt informiert die betreffende Person über das Untersuchungsergebnis und über das erforderliche weitere Vorgehen.


Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Impfzentrum nach Weihnachten einsatzbereit

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 130 Fällen. Die Inzidenz liegt derzeit bei 146,06. Insgesamt gibt es 1.023 Fälle im Landkreis (Stand: 20. Dezember 2020 / 15:30 Uhr). Es befinden sich 498 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen 15 Personen behandelt werden. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind seit Beginn der Pandemie 28 Personen verstorben.

Nachdem die Burger Stadthalle als Impfzentrum festgelegt wurde, erfolgen hier aktuell die notwendigen Umbauarbeiten. Neben der technischen Infrastruktur, welche das Land stellt, werden zahlreiche Einzel-Kabinen mit entsprechendem Mobiliar eingerichtet. Im Außenbereich wird die nutzbare Fläche mit Hilfe zweier Zelte erweitert. „So können wir die Personenströme besser entzerren und die notwendigen Kontaktbeschränkungen leichter umsetzen. Die Impfkabinen werden dabei so platziert, dass ein Einbahnstraßen-System mit insgesamt fünf Impfstrecken entsteht, sodass wir ca. 60 Personen pro Stunde behandeln können“, erklärt Beigeordneter Thomas Barz. Die Arbeiten sollen noch im Laufe dieser Woche abgeschlossen werden und das Impfzentrum nach den Feiertagen in Betrieb gehen.

Zunächst werden aber hauptsächlich die mobilen Impf-Teams zum Einsatz kommen. Diese bestehen jeweils aus vier Personen und werden vornehmlich die zahlreichen Pflegeeinrichtungen im Jerichower Land anfahren. Um Zeit zu sparen, sollen die entsprechenden Aufklärungsgespräche bereits im Vorfeld in den Einrichtungen erfolgen: „Das gibt uns die Möglichkeit genauer zu planen und effizienter zu agieren, damit die mobilen Teams möglichst viele Personen in kürzester Zeit impfen können“, beschreibt der Beigeordnete das geplante Vorgehen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist außer am 24. Dezember 2020 und 25. Dezember 2020 sowie am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 immer von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Corona-Virus Entwicklung im Jerichower Land sind auf der Website der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de zu finden.


Öffentliche Bekanntmachung vom 16.12.2020

pdfBekanntmachung (1.56 MB)


Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

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