Amtsblatt 06/2022

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Grünschnittplätze Öffnungszeiten 2023

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 01. März bis 30. November 2023 die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet.

Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 01. März 2023

Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg, ab 01. März 2023

Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

In der Kleinannahmestelle in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.

Neu: Seit dem 01.01.2022 können auf dem Wertstoffhof auch teer- und bitumenhaltige Abfälle (Dachpappe) abgegeben werden

Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern

Dezember bis März

Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr

April bis November

Dienstag und Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr

Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).


Grundhafter Ausbau der Hermann-Ebel-Straße und der Ernst-Thämann-Straße in Gommern - 1. Bauabschnitt

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Amtsblatt Nr. 03/2022 erschienen

Das Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land Nr. 03/2022 ist am 24. Januar 2022 erschienen. Es enthält eine Klarstellung und Ergänzung zur Zweiten Allgemeinverfügung des Landkreises Jerichower Land zur Anordnung der Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen und Kontaktpersonen.

Das Amtsblatt kann unter www.lkjl.de eingesehen werden.


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Wofür ist der Zensus gut?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt, auch in Biederitz, Burg, Gommern und Möser. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch Erhebungsbeauftragte kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.

Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.

Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.

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