Projektwettbewerb – LAG Elbe-Saale e.V. iG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die LAG Elbe-Saale e.V. i.G. führt in diesem Jahr ihren ersten Projektwettbewerb durch. Die Bewerbungen können bis zum 30. September 2022 in Form eines vollständigen und aussagekräftigen Projektsteckbriefes bei uns eingereicht werden.
Sollten Sie uns bereits einen Steckbrief gesendet haben, bitten wir um eine Bestätigung, dass dieser nun als konkrete Bewerbung aufgenommen werden soll.
Checkliste – Was müssen Sie im Vorfeld beachten?
- Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der Region Elbe-Saale?
- Die Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, wurden noch nicht begonnen? (Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.)
- Die Finanzierung des Eigenmittelanteils sowie eine mögliche Vorfinanzierung sind gesichert? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben in der Regel komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)
- Sie verfügen ggf. über notwendige Planungsunterlagen?
Weitere Schritte
Alle zur Förderung eingereichten Projekte werden durch den LAG-Vorstand begutachtet, u.a. ob das Vorhaben den Zielen der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie entspricht. Es erfolgt voraussichtlich im Winter 2022 eine Projektvorstellung durch die ProjektträgerInnen vor der Mitgliedervollversammlung. Die Mitglieder nehmen abschließend eine Bewertung der Projekte vor und stellen eine Prioritätenliste auf. Die Rangfolge auf der Liste entscheidet im Frühjahr 2023 darüber, wer einen Fördermittelantrag bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde stellen darf. Sie werden als ProjektträgerIn über diese Einordnung informiert.
Ab dem 11. August 2022 steht Ihnen das Leadermanagement Amtshof Eicklingen für Fragen zur Verfügung!
Kontakt E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LEADER-Region gründet erfolgreich den Verein LAG Elbe-Saale
Region Elbe-Saale – Die Region Elbe-Saale bewirbt sich erneut für die Anerkennung als LEADER/CLLD-Region. Eine Voraussetzung, um als EU-Förderregion anerkannt zu werden, ist die Gründung eines Vereins. Diesen Schritt ist die Region Elbe-Saale gestern im Mehr-generationenhaus Rückenwind in Schönebeck (Elbe) gegangen.
EU-Fördermittel werden im Rahmen von Strukturförderperioden verausgabt. Die nächste Förderperiode startet ab 2023 und soll bis zum Jahr 2027 gehen. Für die Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums außerhalb der Landwirtschaft steht vor allem die LEADER-Methode im Fokus. Hierzu hat das Land Sachsen-Anhalt im November 2021 einen offiziellen Wettbewerb für das Anerkennungsverfahren gestartet. Neu ist, dass die Regio-nen sich eine Rechtsform geben müssen.
Nach intensiver Auseinandersetzung in den politischen Gremien und mit den Akteurinnen und Akteuren der LEADER/CLLD-Region fanden sich am 12. Juli 2022 zweiundzwanzig Gründungsmitglieder im Mehrgenerationenhaus in Schönbeck (Elbe) ein. Sowohl die Ver-einssatzung als auch die Geschäfts- und Beitragsordnung wurden einstimmig beschlossen. Damit ist der Verein, der den Namen LAG Elbe-Saale trägt, offiziell gegründet. Als Vorsit-zende des Vereins wurde Frau Kerstin Mecke aus der Gemeinde Biederitz und als ihre Stellvertretung Frau Sylvia Tetzlaff aus der Stadt Gommern gewählt.
Im Vorfeld der Vereinssitzung hatte sich bereits die Interessengruppe der LAG Elbe-Saale getroffen. Auf dieser Sitzung wurde die neu erarbeitete Lokale Entwicklungsstrategie ver-abschiedet. Die Lokale Entwicklungsstrategie beschreibt die Herausforderungen und Be-darfe für die nächsten Jahre. Anhand von definierten Zielen sollen für diese Herausforde-rungen und Bedarfe Lösungen gefunden werden. Zukünftig soll sich die Region in den Handlungsfeldern
- Miteinander der Generationen,
- Tourismus zwischen Elbe und Saale sowie
- Klimaschutz und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen
weiterentwickeln. Projekte können sich zum Beispiel in den Bereichen neue Wohnformen, Sport- und Gesundheitsförderung oder Modernisierung von bestehenden Naherholungs- einrichtungen bewegen. Mit dem Beschluss über die neue Lokale Entwicklungsstrategie sind alle Weichen gestellt, das Konzept fristgerecht zum 1. August 2022 beim Landesver-waltungsamt in Halle einzureichen.
Mit diesem Beschluss ist die Arbeit aber nicht getan. Die Region Elbe-Saale beabsichtigt noch in diesem Jahr eine erste Projektliste mit Vorhaben aufzustellen, für die im nächsten Jahr eine Förderung beantragt werden soll. Ein offizieller Projektaufruf folgt in den nächsten Tagen. Weitere Informationen zur LEADER/CLLD-Region und zum Projektwettbewerb fin-den Sie unter: www.leader-elbe-saale.de
LEADER/CLLD ist eine Methode der Europäischen Union, die es lokalen Akteurinnen und Akteuren vor Ort ermöglichen soll, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser ge-nutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Die Lokale Aktionsgruppe ist das Herzstück dieser Methode. Sie bestimmt als Bürgergremium den Prozess in ihrer LEADER/CLLD-Region und besteht mehrheitlich aus Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner. Sie hat sich regional-spezifische Ziele in ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie gesetzt, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel aus drei Fonds der Europäischen Union zur Verfügung.
OKTOBER - FEUER mit MDR und Ü40 Party
GOMMERN FEUERWEHR EINHEITSGEMEINDE STADT EHRENAMT HAUTNAH – WIR SUCHEN NACHWUCHS!
02.10.22 - IN GOMMERN PARKPLATZ VERSAMMLUNGSSTÄTTE FUCHSBERGSTRAßE - FREIER EINTRITT
Sanierung Gemeinde- und Sportzentrum Pöthen
Das Gemeindezentrum im Pöthener Park wurde in den vergangen zwei Bauabschnitten einer umfangreichen Sanierung unterzogen. So wurden im 1. Bauabschnitt im Jahr 2019 die Sanierung des Daches, mit entsprechender Wärmedämmung und Sanierung der Saaldecke, die Eingangstüren ausgetauscht, der Flur sowie eine Toilette barrierefrei gestaltet. Im 2. Bauabschnitt, der im Januar 2022 begonnen und im Juli 2022 abgeschlossen werden konnte, sind die Außenbereiche neu angelegt worden. Hier erfuhr die Terrasse eine umfangreiche Neugestaltung inklusive einer neuen Außenbeleuchtung, einem barrierefreien Zugang durch eine Rollstuhlrampe, die Fassade wurde neu geputzt und angestrichen sowie die Treppen neu angelegt bzw. mit neuen Belag versehen und mit modernen Geländern versehen.
Für das nun abgeschlossene Projekt konnten im 2. Bauabschnitt ca. 200.000 € investiert werden, welche durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des LSA, im Rahmen der lokalen Entwicklungsziele aus dem LEADER Programm, mit einer Summe von rund 143.000 € gefördert wurde.
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine seit Donnerstag, 23. Juni 2022 gültige Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf untersagt. Dies gilt auch für die Wasserentnahme aus Brunnen zur Bewässerung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Hierzu zählen auch private Gartenbrunnen. Eine Ausnahme kann die Ausübung von sportlichen Aktivitäten (z. B. Fußballplätze) bilden, wo in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung zur Tagesbewässerung beantragt werden kann.
Durch die anhaltende Trockenheit in den vergangenen Jahren haben sich in den Oberflächengewässern sowie beim Grundwasser sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Obwohl die Niederschlagsmengen im Kreisgebiet zuletzt von Jahr zu Jahr stiegen, sorgt die ebenso jährlich steigende Entwicklung der Sonnenstunden und die damit verbundene Erhöhung der Lufttemperatur für eine schnelle Verdunstung. Entsprechend kann der vermehrte Niederschlag kaum das Grundwasser erreichen. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar, da in naher Zukunft keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie.
Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2022 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.