Grünabfallsammelplatz Neugut - Bedarfszufahrt ab Dienstag, den 28. Juni 2022

Aufgrund der Straßenbaumaßnahme in der Ortschaft Vehlitz (Ortsdurchfahrt) und der damit verbundenen Umleitung des Anlieger- und Nahverkehrs über den landwirtschaftlichen Weg, welcher unmittelbar an der bisherigen Zufahrt zum Grünabfallsammelplatz verläuft, ist es erforderlich, für diesen Zeitraum für die Benutzung des Grünabfallsammelplatzes eine „Einbahnstraßenregelung“ anzuordnen.

Die Zufahrt erfolgt von der B 246a über die Bedarfszufahrt. Die Ausfahrt ist nur über den landwirtschaftlichen Weg (eigentliche Ein- und Ausfahrt des GAP) möglich.

Den Weisungen des auf dem GAP eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

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