Erinnerung zum Führerscheinumtausch
Damit der Pflichtumtausch des Führerscheins planmäßig bis zum 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953-1958 erfolgen kann, wird erneut auf die Fristeinhaltung hingewiesen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten hierfür schnellstmöglich einen Termin mit der Führerscheinstelle unter den Rufnummern 03921/ 949-3653, -3654, oder -3657 oder unter E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vereinbaren. Schon jetzt können zudem die Geburtenjahrgänge 1959 – 1964 ihre Führerscheine tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 aus.
Ursprünglich sollte das Umtauschverfahren für die Jahrgänge 1953 - 1958 bis zum 19. Januar 2022 abgeschlossen sein. Aus organisatorischen Gründen war dies jedoch nicht umsetzbar. Auf Beschluss des Bundesrates wurde die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Bis dahin verzichtet das Land Sachsen-Anhalt auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn Betroffene noch keine neuen Papiere vorweisen können. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind die alten Papiere ungültig. Sollte im Kontrollfall kein EU-Führerschein vorgelegt werden können, wird dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss bei der Führerscheinbehörde (Landkreises Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.