OKTOBER - FEUER mit MDR und Ü40 Party

GOMMERN FEUERWEHR EINHEITSGEMEINDE STADT EHRENAMT HAUTNAH – WIR SUCHEN NACHWUCHS!
02.10.22 - IN GOMMERN PARKPLATZ VERSAMMLUNGSSTÄTTE FUCHSBERGSTRAßE - FREIER EINTRITT

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Sanierung Gemeinde- und Sportzentrum Pöthen

gemeindehaus poethen 01Das Gemeindezentrum im Pöthener Park wurde in den vergangen zwei Bauabschnitten einer umfangreichen Sanierung unterzogen. So wurden im 1. Bauabschnitt im Jahr 2019 die Sanierung des Daches, mit entsprechender Wärmedämmung und Sanierung der Saaldecke, die Eingangstüren ausgetauscht, der Flur sowie eine Toilette barrierefrei gestaltet. Im 2. Bauabschnitt, der im Januar 2022 begonnen und im Juli 2022 abgeschlossen werden konnte, sind die Außenbereiche neu angelegt worden. Hier erfuhr die Terrasse eine umfangreiche Neugestaltung inklusive einer neuen Außenbeleuchtung, einem barrierefreien Zugang durch eine Rollstuhlrampe, die Fassade wurde neu geputzt und angestrichen sowie die Treppen neu angelegt bzw. mit neuen Belag versehen und mit modernen Geländern versehen.

gemeindehaus poethen 02Für das nun abgeschlossene Projekt konnten im 2. Bauabschnitt ca. 200.000 € investiert werden, welche durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des LSA, im Rahmen der lokalen Entwicklungsziele aus dem LEADER Programm, mit einer Summe von rund 143.000 € gefördert wurde.

 


Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine seit Donnerstag, 23. Juni 2022 gültige Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf untersagt. Dies gilt auch für die Wasserentnahme aus Brunnen zur Bewässerung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Hierzu zählen auch private Gartenbrunnen. Eine Ausnahme kann die Ausübung von sportlichen Aktivitäten (z. B. Fußballplätze) bilden, wo in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung zur Tagesbewässerung beantragt werden kann.

Durch die anhaltende Trockenheit in den vergangenen Jahren haben sich in den Oberflächengewässern sowie beim Grundwasser sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Obwohl die Niederschlagsmengen im Kreisgebiet zuletzt von Jahr zu Jahr stiegen, sorgt die ebenso jährlich steigende Entwicklung der Sonnenstunden und die damit verbundene Erhöhung der Lufttemperatur für eine schnelle Verdunstung. Entsprechend kann der vermehrte Niederschlag kaum das Grundwasser erreichen. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar, da in naher Zukunft keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie.

Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2022 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.


Grünabfallsammelplatz Neugut - Bedarfszufahrt ab Dienstag, den 28. Juni 2022

Aufgrund der Straßenbaumaßnahme in der Ortschaft Vehlitz (Ortsdurchfahrt) und der damit verbundenen Umleitung des Anlieger- und Nahverkehrs über den landwirtschaftlichen Weg, welcher unmittelbar an der bisherigen Zufahrt zum Grünabfallsammelplatz verläuft, ist es erforderlich, für diesen Zeitraum für die Benutzung des Grünabfallsammelplatzes eine „Einbahnstraßenregelung“ anzuordnen.

Die Zufahrt erfolgt von der B 246a über die Bedarfszufahrt. Die Ausfahrt ist nur über den landwirtschaftlichen Weg (eigentliche Ein- und Ausfahrt des GAP) möglich.

Den Weisungen des auf dem GAP eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

gap

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

grundsteuerreformAufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch, zum Beispiel kostenfrei über „Mein ELSTER", beim Finanzamt abzugeben.

Im Juni 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt dazu ein Informationsschreiben. Darin finden Sie allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform sowie konkrete Angaben zu Ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link.

Auch kann über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen, die Grundsteuererklärung online durchgeführt werden Link.

Als Anlagen sind die Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe und die Klickanleitung zur Erstellung der Grundsteuererklärung als PDF abrufbar.

pdfCheckliste Grundsteuer
pdf?1657540242Klickanleitung "Erstellung Grundsteuererklärung"<
pdfSchritt-für-Schritt Anleitung zur Erklärungsabgabe Musterfall Land- und Forstwirtschaft (2.15 MB)