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Finanzielle Unterstützung für Projekte in der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale – Nutzen Sie die Chance!

Region Elbe-Saale – Die Lokal Aktionsgruppe Elbe-Saale e.V. ruft zur Einreichung von Projekten für die nachhaltige Entwicklung der Region auf, die die Gemeinde Biederitz sowie die Städte Barby, Calbe, Gommern und Schönebeck (Elbe) umfasst.

Die LAG Elbe-Saale e.V. hat bereits im Frühjahr einen ersten Projektwettbewerb gestartet, um Projekte zu fördern, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen sollen. Aufgrund des verfügbaren Budgets hat der Verein nun beschlossen, einen zusätzlichen Stichtag einzuführen. Interessierte AkteurInnen, die konkrete Projekte planen, sind eingeladen, ihre Projektbewerbungen bis zum 15. Juni oder 15. November 2024 einzureichen. Insgesamt stehen für beide Wettbewerbe jeweils Fördermittel in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Das begleitende Management des Vereins steht den BewerberInnen beratend zur Seite. Die Themenschwerpunkte liegen auf dem Miteinander der Generationen, der Förderung von KMU und regionalem Tourismus sowie Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative Lösungsansätze zu fördern, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung der LEADER/CLLD-Region leisten und diese nachhaltig stärken.

Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Einreichungsmodalitäten finden Sie auf der Webseite der LAG Elbe-Saale e.V. unter www.leader-elbe-saale.de. Das Bewerbungsformular (Projektsteckbrief) muss direkt beim LAG-Management per E-Mail eingereicht werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir freuen uns auf vielfältige und zukunftsweisende Projekte!

Abgrenzung Elbe Saale

Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

wahlkreuzAm 09.06.2024 finden die Wahl zum 10. Europäischen Parlament, sowie die Kommunalwahlen zum Kreistag, Stadtrat und den Ortschaftsräten statt. In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen. 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->

ONLINEWAHLSCHEIN

Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 19.05.2024 versandt.

Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.

Ab dem 29.04.2024 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 05.06.2024 (12:00 Uhr).

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.  

Das Portal schließt am 05.06.2024 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 05.06.2024 (12:00 Uhr) bis 07.06.2024 (18:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.


Gewerbeamt vom 08.04. bis 12.04.2024 geschlossen

Das Gewerbeamt der Stadt Gommern ist vom 08.04. bis 12.04.2024 aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.


Standesamt der Stadt Gommern am 10. und 11. April 2024 geschlossen

Aus betrieblichen Gründen ist das Standesamt der Stadt Gommern am 10. und 11. April 2024 geschlossen.


Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
„Bodenordnungsverfahren Zuchau-Sachsendorf", Salzlandkreis 014

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Ausschlusstermin nach § 59 und § 60 FlurbG

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird bestimmt auf den

26. April 2024 um 11:00 Uhr
im Bürgerhaus Zuchau
August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau

Zu diesem Termin werden hiermit die Beteiligten, welche von den Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan Zuchau-Sachsendorf betroffen sind, geladen. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorbringen. Hierauf und auf die Auslegung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan einverstanden sind, brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten liegen die Unterlagen am 25.04.2024 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau, August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau aus. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Auskunftserteilung und zur Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Verfügung.
In der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.04.2024 liegen die Unterlagen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben.

Für die Beteiligten erfolgt die Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan im Anhörungstermin. Widersprüche gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan sind zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich im o. a. Anhörungstermin vorzubringen. Auszüge werden den Beteiligten zugestellt.