Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung

Montag :       9:00-12:00 Uhr
Dienstag :     9:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr

Öffnungszeiten mit Terminvereinbarung

Dienstag :     13:00-17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00-16:00 Uhr

Bitte beachten:  Termine unter dem Link Terminvergabe oder telefonisch.

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch zu vereinbaren.

Ansprechpartnerin: Frau Langner
Telefon: 039200/7789-70
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartnerin: Frau Schneckenhaus
Telefon: 039200/7789-68
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

FAX: 039200/7789-78


Hinweise zu den Steuervordrucken

pdfDownload (112.32 kB)


Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde (Familienstand: ledig) / Eheurkunde (Familienstand: verheiratet, geschieden oder verwitwet)
  • biometrisches Lichtbild (Nach Umstellung unseres Bearbeitungsprogramms können im Moment keine Lichtbilder gemacht werden!)
  • die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
  • falls der Passbewerber unter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate) ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen.
  • Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Gebühren/ Gültigkeit (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 Euro/ 6 Jahre gültig
Gebühren/ Gültigkeit (Antragsteller über 24 Jahren): 37,00 Euro/ 10 Jahre gültig

Lieferzeiten der Bundesdruckerei: ca. 2 bis 3 Wochen

Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde (Familienstand: ledig) / Eheurkunde (Familienstand: verheiratet, geschieden oder verwitwet)
  • biometrisches Lichtbild (Nach Umstellung unseres Bearbeitungsprogramms können im Moment keine Lichtbilder gemacht werden!)
  • die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
  • falls der Passbewerber unter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate) ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen.
    Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Gebühren/ Gültigkeit: 10,00 Euro/ max. 3 Monate gültig

Dauer der Beantragung: sofort

Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde (Familienstand: ledig) / Eheurkunde (Familienstand: verheiratet, geschieden oder verwitwet)
  • biometrisches Lichtbild (Nach Umstellung unseres Bearbeitungsprogramms können im Moment keine Lichtbilder gemacht werden!)
  • die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
  • falls der Passbewerber unter 18 Jahre ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Gebühren/ Gültigkeit (Antragsteller unter 24 Jahren): 37,50 Euro/ 6 Jahre gültig
Gebühren/ Gültigkeit (Antragsteller über 24 Jahren): 70,00 Euro/ 10 Jahre gültig

Lieferzeiten der Bundesdruckerei: bis zu 8 Wochen

Es besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen.

Gebühr: 70,00 € + 32,00 € Expressgebühr

Dauer der Beantragung: Expresspassbestellungen werktags (Mo-Fr bis 12:00 Uhr) werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag bis 12:00 Uhr der Passbehörde zugestellt.

Ihre Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises und/oder - falls vorhanden - Reisepasses, Kinderreisepasses und einer Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug vorzunehmen.

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, wird das folgende, vollständig ausgefüllte Formular benötigt: -> Einverständniserklärung

Bei alleinigem Sorgerecht bringen Sie bitte eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, als Nachweis über die alleinige Sorge, mit.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich erscheinen.

Bei Anmeldung wird zusätzlich die An- und Abmeldebescheinigung der letzten Behörde in Deutschland benötigt (sofern bereits in Deutschland gemeldet gewesen), ggf. ist eine Eheurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen.