Lärmaktionsplan gemäß 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG), 4. Stufe (2024)
für die Ortschaften Menz und Wahlitz
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Gommern für die Ortschaften Menz und Wahlitz an der Hauptverkehrsstraße B 184 im Rahmen der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d BlmschG beschlossen.
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47a-f-BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KfZ/Jahr (DTV 8.200 KfZ/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die im Bereich Menz und Wahlitz befindliche Hauptverkehrsstraße B 184, die das entsprechende Verkehrsaufkommen aufweist, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der Lärmaktionsplan soll die Mindestanforderungen an einen Lärmaktionsplan erfüllen (einfacher Plan).
Dies sind:
Kurz- und Mittelfristige Maßnahmen:
- Maßnahmen an der Fahrbahn/ Minderung der Fahrbahngeräusche (Lärmmindernden Belag erhalten)
- Veränderung der verkehrsrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Beschilderungen)
- Ausweisung ruhiger Gebiete innerhalb des Gebietes der Ortschaften Menz und Wahlitz in der Einheitsgemeinde Gommern
Menz: Kirchberg
Wahlitz: Friedhof und Weg mit Stadtfläche zur Klus/ an der Klusbrücke
Langfristige Maßnahmen:
Beurteilung der geplanten Ortsumgehung B 184n im Bereich der Ortschaften Menz und Wahlitz.
Der Lärmaktionsplan ist nach 5 Jahren neu zu beurteilen und gegebenenfalls zu überarbeiten.